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5.2 „Mock Dawn Raids“
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Im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit der Compliance-Richtlinien bietet sich auch die gelegentliche Durchführung eines sog. „Mock Dawn Raid“ an. Dawn Raids sind unangekündigte Besuche der Polizei, der Finanz-, Aufsichts- oder sonstiger Behörden, z.B. der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission oder des Bundeskartellamts. Diese Behörden haben die Befugnis, Ermittlungen ohne Vorankündigung („Dawn Raids“) bei Unternehmen in deren Räumlichkeiten durchzuführen. Um auf derartige Überraschungsbesuche richtig vorbereitet zu sein, erstellt die Compliance-Abteilung in der Regel Richtlinien für das Empfangspersonal, die detailliert regeln, wie sich dieses bei einem unangekündigten Besuch einer Behörde zu verhalten hat. Auch für Geschäftsleiter und Manager sowie die Mitglieder der Rechts- und Compliance-Abteilung sollten entsprechende Richtlinien existieren, die sicherstellen, dass das Unternehmen alle Vorkehrungen trifft, die eine potenzielle Ermittlung in einem möglichst geordneten Rahmen ablaufen lassen.
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Um die Effektivität derartiger Richtlinien zu überprüfen, empfehlen sich „Mock Dawn Raids“, die in glaubhafter Weise den unangekündigten Besuch einer Behörde simulieren. Hierfür können sich dem Empfangspersonal und den lokalen Verantwortlichen unbekannte Mitarbeiter bspw. aus der internen Revision oder dem Audit-Team oder auch externe Anwälte zur Verfügung stellen. Damit kann mit relativ geringem Aufwand festgestellt werden, ob die geltenden Richtlinien und die entsprechenden Schulungsmaßnahmen für das betroffene Personal ausreichend sind oder ob ggf. nachgebessert werden muss. Auch kann ein derartiger „Mock Dawn Raid“ den möglichen Ablauf eines unangekündigten Behördenbesuchs plastisch vor Augen führen, was unter Umständen dazu führt, Situationen, die bislang nicht bedacht wurden, durch verbesserte Richtlinien und Prozesse zu entschärfen.