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IV. Wie – Ziel und Vorgehen bei der Prüfung
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In diesem Abschnitt soll dargestellt werden, welche Formen der Beauftragung eines CMS-Prüfers aus dem Standard abzuleiten sind. Dieser geht in seiner konzeptionellen Ausrichtung davon aus, dass das beauftragende Unternehmen eine Aussage über die tatsächliche Wirksamkeit des CMS einholt. In diesem Fall spricht der Standard hier auch von der „umfassenden Prüfung“[1]. Allerdings wird ebenso explizit darauf hingewiesen, dass auf dem Weg zur umfassenden Wirksamkeitsprüfung der Prozess der Entwicklung und Einführung eines CMS durch den CMS-Prüfer prüferisch begleitet werden kann. Als Zwischenstufen werden dabei die Konzeptionsprüfung sowie die Angemessenheitsprüfung benannt.[2] Beide unterscheiden sich materiell von der Wirksamkeitsprüfung.