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3. Kapitel Compliance-Organisation in der PraxisB. Die Prüfung von Compliance Management-Systemen nach IDW PS 980 › V. Warum – Gründe für eine Prüfung

V. Warum – Gründe für eine Prüfung

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Für die freiwillige Prüfung des CMS lassen sich verschiedene Gründe anführen:

Ein wesentlicher Grund ist die Vermeidung von straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen für Organe und andere Mitarbeiter mit Garantenstellung[1] aus nicht regelkonformem Verhalten bzw. eine Verringerung des Risikos solcher Konsequenzen. Die Diskussion einer solchen „enthaftenden“ bzw. „haftungsreduzierenden“ Wirkung eines CMS wird seit einiger Zeit kontrovers geführt und soll hier nicht widergegeben werden.[2] Im folgenden Kapitel wird daher ausschließlich beleuchtet, welche Wirkung die Prüfung eines CMS auf die Haftungssituation haben kann.
Daneben werden folgende weiteren Gründe bzw. Anlässe für die Prüfung eines CMS genannt:[3] – Die Geschäftsleitung möchte die Effektivität eines implementierten CMS überprüfen lassen. – Der Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss überprüft im Rahmen seiner Pflichten nach § 107 Abs. 3 S. 2 AktG die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagements, was das CMS einschließt. – Es erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, z.B. als durch den Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss vorgegebene Prüfungserweiterung – Das CMS nach einem wesentlichen Compliance-Verstoß auf Schwachstellen überprüft werden. – Ein „Compliance Monitor“ wird nach einem durch US-Behörden geführten Strafverfahren eingesetzt und nimmt eine laufende Überprüfung des CMS für einen bestimmten Zeitraum vor. – Im Rahmen einer M&A-Transaktion wird eine Compliance Due Diligence durchgeführt. – Es erfolgt eine Kontrolle des vertraglich zugesicherten CMS bei Lieferanten/Kunden im Rahmen von entsprechenden Prüfungsrechten oder eine entsprechende Prüfung durch den Lieferanten/Kunden zum Nachweis eines entsprechenden CMS. – Das CMS soll für Nachhaltigkeitsinvestoren geprüft werden.

Aufgrund der Flexibilität des Standards kann dieser grundsätzlich bei jedem der vorstehend aufgeführten Prüfungsanlässe zur Anwendung kommen.

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