Читать книгу Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner - Страница 11
ОглавлениеTeil 1 Rechtstheoretische Grundlagen › B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung
B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung
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Eine Anbindung des Wirtschaftsstrafrechts an außerstrafrechtliche Sätze – nicht-strafrechtliche Rechtssätze oder vollständig außerrechtliche Sätze – im Sinne des dargelegten Akzessorietätsbegriffs ist grundsätzlich auf viele verschiedene Arten und Weisen denkbar. Der erste Gedanke gilt hier den gesetzgebungstechnischen Phänomenen, die gemeinhin unter Schlagworten wie „normative Tatbestandsmerkmale“, „Blanketttatbestände“ und „Generalklauseln“ verstanden werden.
Ziel der Untersuchung ist es, diese und weitere Arten der Bezugnahme darzustellen und kritisch zu hinterfragen (Teil 2, Rn. 279 ) und auf Grundlage dieser Darstellung die Grenzen der Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts aufzuzeigen (Teil 3, Rn. 449 ). Anschließend werden die Folgen für das Prozessrecht herausgearbeitet (Teil 4, Rn. 802 ).
Hierfür ist es unerlässlich, zunächst die rechtstheoretischen Grundlagen des Akzessorietätsphänomens zu ermitteln, auf die sich der weitere Fortgang der Untersuchung stützt. Dabei wird unter anderem auf das Verhältnis des Rechts zu den verschiedenen Bereichen der Lebenswirklichkeit sowie das Phänomen der „Einheit der Rechtsordnung“ einzugehen sein, um daraus Schlüsse für das Strafrecht im Allgemeinen und das Wirtschaftsstrafrecht im Besonderen ziehen zu können.