Читать книгу Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner - Страница 6
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil 1 Rechtstheoretische Grundlagen
A.Der Begriff der Akzessorietät
B.Zielsetzung und Gang der Untersuchung
C.Die Basis der Untersuchung: Das Akzessorietätsphänomen
I.Die Akzessorietät des Rechts im Allgemeinen
1.Die in Frage kommenden Bezugsgegenstände des Akzessorietätsverhältnisses
a)Annäherung an die Begriffe „Recht“ und „Wirklichkeit“
cc)Zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Recht und Wirklichkeit
b)Die begriffliche Basis der weiteren Untersuchung
2.Die Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
a)Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden
aa)Systemtheoretische Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
(2)Recht als selbstreferentielles autopoietisches System
(3)Relativierungen der Autonomie des Rechtssystems
(a)Operative und strukturelle Koppelungen (Luhmann)
(b)Interferenzmodell (Teubner)
(4)Konsequenzen für die These einer Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
bb)Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
cc)Einwand der Kontrafaktizität des Rechts
b)Akzessorische Wirklichkeitsbereiche
3.Die Akzessorietät des Rechts zum Recht
a)Gesetzliche Verweisungen (i.w.S.)
b)Weitergehende Rechtsakzessorietät kraft eines übergeordneten Prinzips der „Einheit“ bzw. „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“
aa)Die Figur der „Einheit der Rechtsordnung“ in Wissenschaft und Rechtsprechung
(a)Einordnung (ausschließlich) als bestehender Zustand
(b)Einordnung (ausschließlich) als Postulat
(a)Herleitung aus der Rechtsidee bzw. dem Rechtsbegriff
(b)Herleitung aus dem Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz
(c)Herleitung aus dem Geltungswillen der Normsetzer
(d)Herleitung aus Verfassungsprinzipien
(a)Adressierung (nur) des Rechtssetzers
(b)Adressierung (nur) des Rechtsanwenders
(c)Adressierung sowohl des Rechtssetzers wie auch des Rechtsanwenders
(1)Die Einheit der Rechtsordnung innerhalb einer Ebene
(2)Die Einheit der Rechtsordnungen im Mehrebenensystem
(3)Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik
(a)Idealisierung des Gesetzgebers
(b)Verzerrung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts
(d)Reduktion der Funktion des Richters auf einen „Subsumtionsautomaten“
(4)Folgerungen aus der Einheit der Rechtsordnung
(a)Einheitliches Rechtswidrigkeitsurteil
c)Zwischenergebnis zur Akzessorietät des Rechts zum Recht
II.Die Akzessorietät insbesondere des Strafrechts
2.Die Akzessorietät des Strafrechts zum außerstrafrechtlichen Recht
a)Vollständige Autonomie des Strafrechts
b)Vollständige Akzessorietät des Strafrechts
c)Teilweise Akzessorietät des Strafrechts
d)Wechselseitige Akzessorietät
aa)Akzessorietät und Einheit der Rechtsordnung
(2)Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes
(a)Grundsätzliche Möglichkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene
(b)Notwendigkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene
(3)Der eingeschränkt auslegungsbezogen-subsidiäre Charakter des Strafrechts
cc)Auslegungsbezogene Subsidiarität, sekundärer Charakter und Akzessorietät des Strafrechts
3.Die Akzessorietät des Strafrechts zur Wirklichkeit
4.Akzessorietät des Strafrechts zum Strafrecht?
5.Akzessorietät strafrechtlicher Begriffe?
a)Begriffsakzessorietät kraft gesetzlicher Anordnung
b)Strafrechtliche Begriffsbildung außerhalb gesetzlicher Anordnung
aa)Das semiotische Dreieck und seine Anwendung auf Normtexte
bb)Die Kontextabhängigkeit der Begriffsbildung
cc)Die Leistungsfähigkeit des Wortlauts als Auslegungsgrenze
(2)Literarische „Rettungs“-Versuche
(3)Notwendigkeit einer Reformulierung des „Analogie“-Verbots
dd)Konsequenzen für die Möglichkeit strafrechtlicher Begriffsakzessorietät außerhalb gesetzlicher Anordnungen
6.Die Akzessorietät des (deutschen) Strafrechts zum ausländischen Recht
III.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
1.Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
a)Der historische Hintergrund der Frage nach dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts
b)Gesetzgeberische Definitionsansätze
c)Literarische Definitionsansätze
aa)Kriminologische Definitionsversuche
(1)Täterbezogene Begriffsbestimmung
(2)Opfer- bzw. schadensbezogene Begriffsbestimmung
(3)Tatbezogene Begriffsbestimmung
bb)Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche
(1)Akzessorietätsbezogene Ansätze
(4)Der differenzierende Ansatz Lampes
cc)Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers
d)Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs
aa)Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln
bb)Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur
cc)Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs
(1)Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen
(2)Einbeziehung des Verbraucherschutzstrafrechts?
2.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirklichkeit
3.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht
D.Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils
Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
A.Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses
IV.Schwierige Abgrenzungsfälle und die Relevanz der Differenzierung
1.Auswirkungen der Einordnung für das Akzessorietätsverhältnis
2.Grenzfälle zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit
aa)Die vertretenen Auffassungen bzgl. der deliktskategorischen Einordnung
(1)Generelle Einordnung als Tatbestandsausschließungsgrund
(2)Generelle Einordnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit
(3)Generelle Einordnung als Rechtfertigungsgrund
(4)Differenzierung nach dem geschützten Rechtsgut
(5)Differenzierung nach dem verwaltungsrechtlichen Charakter der Genehmigung
(6)Differenzierung nach der Art der Formulierung im Normtext
bb)Kritik und Entwicklung einer eigenen Auffassung
b)Rechtliche Relevanz und Missbilligung der Gefahr im Rahmen der objektiven Zurechnung
aa)Annäherung an den Begriff der Sozialadäquanz und Verhältnis zum erlaubten Risiko
bb)Die zur deliktssystematischen Verortung vertretenen Ansichten
(1)Verortung in der Schuldhaftigkeit
(2)Verortung in der Rechtswidrigkeit
(3)Verortung im subjektiven Tatbestand
(4)Verortung im objektiven Tatbestand
(5)Beschränkung auf den Bereich beruflicher Verhaltensweisen
cc)Entwicklung einer eigenen Auffassung
(1)Grundvoraussetzungen der Berücksichtigung der Sozialadäquanz tatbestandlichen Verhaltens
(3)Konsequenzen speziell für das Wirtschaftsstrafrecht
B.Das Objekt des Akzessorietätsverhältnisses
1.Differenzierung nach der Rechtsebene
d)Recht der Europäischen Union
2.Differenzierung nach der Rechtsform
d)Unionsrechtliche Rechtsformen
C.Die Art und Weise der Begründung des Akzessorietätsverhältnisses
I.Überblick über die gemeinhin unterschiedenen Formen der Akzessorietätsverhältnisse
2.Normative Tatbestandsmerkmale
3.Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
II.Revision der Differenzierungen im Lichte der bisherigen Untersuchungsergebnisse
1.Die Differenzierung zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen
aa)These der absoluten Trennbarkeit
(1)Differenzierung nach der Bestimmtheit des Merkmals
(2)Differenzierung nach dem Subsumtionsstoff
(3)Differenzierung nach der sinnlichen Wahrnehmbarkeit
(4)Differenzierung nach dem Verhältnis zur Rechtswidrigkeit
(5)Differenzierung nach der Wertungskomponente
(6)Differenzierung nach der logischen Voraussetzung einer anderen Norm
(7)Differenzierung nach dem Vorhandensein einer emotiven Komponente
(8)Differenzierung nach den in Bezug genommenen Eigenschaften
bb)These der normativen Elemente deskriptiver Tatbestandsmerkmale
cc)These der Ausschließlichkeit deskriptiver Tatbestandsmerkmale
dd)These der Ausschließlichkeit normativer Tatbestandsmerkmale
ee)These der wechselseitigen Überschneidung bzw. Ununterscheidbarkeit
ff)Differenzierung nach verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „normativ“
2.Die Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketttatbeständen
aa)Formale Abgrenzungskriterien
(1)Ausfüllungsbedürftige Normen
(2)Kompetenzsprung durch die Verweisung
bb)Materielle Abgrenzungskriterien
(4)von der Heide, J. Bachmann, Fissenewert
3.Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe
D.Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils
Teil 3 Die Begrenzung der Akzessorietät und ihre Folgen
A.Anknüpfungspunkte einer Akzessorietätsbegrenzung
I.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf formelle Gesetze und EU-Rechtsakte
1.Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf die Primärnorm
a)Bundesrechtliche Sanktionsnorm
bb)Landesrechtliche Verhaltensnorm
cc)Unionsrechtliche Verhaltensnorm
dd)Völkerrechtliche Primärnorm
b)Landesrechtliche Sanktionsnorm
2.Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf das Strafrecht
aa)Inbezugnahme von Regelungen in Landesgesetzen
bb)Verweisungen auf Recht der Europäischen Union
(1)Strafgesetzgebungskompetenz der Union?
(2)Konsequenzen für die Legitimation von Verweisungen auf EU-Verordnungen
cc)Verweisungen auf Völkerrecht
II.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Rechtsakte der Exekutive und der Judikative
1.Verweisung auf Rechtsverordnungen
a)Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip
b)Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG
aa)Reichweite des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „Strafbarkeit“
bb)Reichweite der Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „gesetzlich“
cc)Konsequenzen für die Relevanz von Rechtsverordnungen
c)Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG
d)Insbesondere: Rückverweisungsklauseln
b)Sonst rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte
aa)Meinungsstand vor dem 2. UKG
bb)Meinungsstand nach dem 2. UKG
c)Sonst rechtswidrige belastende Verwaltungsakte
aa)Strenge Verwaltungsaktsakzessorietät
bb)Materielle Verwaltungsrechtsakzessorietät
cc)Deliktsspezifische Auslegung
III.Sanktionsnormbezogene Verweisungen auf Unionsrecht unter dem Gesichtspunkt des Parlamentsvorbehalts gem. Art. 103 Abs. 2 GG
IV.Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Regelungen Privater
2.Verweis auf prinzipienorientierte Regelungen
3.Bestimmtheit bei EU-Rechtsakten
a)Quelle und Maßstab der Bestimmtheitsanforderungen
b)Konsequenzen für die einzelnen Problembereiche
aa)Auffindbarkeit des Verweisungsobjekts
bb)Berücksichtigung aller Sprachfassungen
cc)Übernahme des Gemeinschaftsrechts durch den Vertrag von Lissabon
dd)Kettenverweisungen auf EU-Recht und innerhalb des EU-Rechts
4.Auffindbarkeit bei Verweisung auf private Regelungen
aa)Verfassungsrechtlicher Maßstab
bb)Anwendung dieser Anforderungen auf technische Normen
(4)Kostenpflicht und Urheberrecht der Normerstellers
cc)Relativierung im Bereich des Wirtschafts(straf)rechts
b)„Recht der Europäischen Gemeinschaften“
b)Richtlinienkonforme Auslegung
VII.Rückwirkungsverbot und lex mitior-Grundsatz
1.Überblick über die allgemeinen Grundstrukturen der zeitlichen Geltung im Strafrecht
2.Bedeutung im Akzessorietätskontext
a)Das Rückwirkungsverbot im engeren Sinne
(1)Formelle Gesetze und Rechtsverordnungen
(2)Rückwirkende Aufhebung behördlicher Genehmigungen
(3)Anfechtung privat- und öffentlich-rechtlicher Verträge
aa)Die Stellung des lex mitior-Grundsatzes in der Rechtsordnung
bb)Die Anwendung des lex mitior-Grundsatzes bei Änderungen der außerstrafrechtlichen Bezugsnorm
(1)Beschränkung des lex mitior-Grundsatzes auf die Strafnorm (RGSt)
(2)Generelle Geltung des späteren Rechts (Tiedemann)
(3)Differenzierung nach Absicherung von Gehorsam oder Regelungseffekt (Jakobs u.a.)
(4)Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen I (Hassemer, Kargl)
(5)Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen II (Schuster)
(6)Vorhandensein einer Ermächtigungsnorm (Dannecker)
cc)Anwendung des lex mitior-Grundsatzes bei Änderung von untergesetzlichen Normen
(1)Spätere Aufhebung eines belastenden (rechtswidrigen) Verwaltungsakts
(2)Nachträgliche behördliche Genehmigung
(3)Privatrechtliche Rechtsänderungen
ff)Sonstige Ausnahmeregelungen zum lex mitior-Grundsatz
gg)Besonderheiten im Zusammenhang mit Unionsrecht
VIII.Verbot strafschärfenden und strafbegründenden Gewohnheitsrechts
1.Konsequenzen für den zugrunde gelegten Begriff des Wirtschaftsstrafrechts – Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Handelsbräuchen im Strafrecht
2.Der Unterscheid zwischen faktischer Übung und privater Normierung – ein Widerspruch zu Lasten des Betroffenen?
X.Einfachgesetzliche Akzessorietätsbegrenzungen
1.Akzessorietätsbegrenzung durch unterlassene Akzessorietätsbegründung im Gesetzestext? – § 330a StGB
2.Einfachgesetzliche Beschränkung des Akzessorietätsumfangs
b)Die einzelnen Rechtsmissbrauchsklauseln
c)Zulässigkeit der Rechtsmissbrauchsklauseln
d)Abschließende Sonderregelungen oder deklaratorische Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes?
e)Exkurs: Reichweite des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB
XI.Strafrechtsdogmatische Akzessorietätsbegrenzungen
a)Rechtsgutsverschiebung beim Abrechnungsbetrug
b)Rechtsgüterschutz im Umweltstrafrecht
aa)Materielle Genehmigungsfähigkeit
cc)Rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt
c)Kreis der tauglichen Anknüpfungspflichten bei § 258 StGB
2.Deliktstypus – Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
b)Abstrakte Gefährdungsdelikte
3.Unterlassungsdelikte – § 13 StGB
4.Verhältnismäßigkeitsprinzip/Ultima ratio-Grundsatz
B.Anwendungsbereich und Folgen einer Akzessorietätsbegrenzung
C.Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Teils
Teil 4 Prozessuale Aspekte der Akzessorietät
A.Präliminarien zum Verhältnis von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht
I.Akzessorietät des materiellen Strafrechts zum Strafprozessrecht?
II.Akzessorietät des Strafprozessrechts zum materiellen Strafrecht?
B.Die Befugnis des Strafrichters zur Klärung außerstrafrechtlicher Vorfragen
I.Grundsatz: Eigene Entscheidungsbefugnis des Strafrichters
II.Verwerfungskompetenz des Strafrichters bei Verwaltungsakten
III.Besonderheiten bei verfassungs- und unionsrechtswidrigen Gesetzen
IV.Revisibilität der Auslegung außerstrafrechtlichen Rechts
C.Die Feststellung außerrechtlicher Normen
I.Handhabung im Zivil- und Verwaltungsprozess
II.Übertragung dieser Grundsätze auf den Strafprozess
I.Erster Reformvorschlag: Beiziehung von Fachschöffen
II.Zweiter Reformvorschlag: Anpassung des Zuständigkeitsbereichs der Wirtschaftsstrafkammer
III.Dritter Reformvorschlag: Verpflichtende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und entsprechende personelle Ausstattung der Polizei
IV.Exkurs: Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines speziellen Wirtschaftsstrafsenats beim BGH
E.Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Teils
Teil 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
A.Das Wesen und die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
B.Beispielhafte Anwendung der entwickelten Grundsätze
I.Der Einfluss von DIN-Normen auf das Strafrecht
2.Die Berücksichtigungsfähigkeit von DIN-Normen im Strafrecht
a)Dynamische Verweisungen auf DIN-Normen
b)Statische Verweisungen auf DIN-Normen
c)Einbeziehung über Technik-Klauseln
aa)Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
cc)Der Stand von Wissenschaft und Technik
II.Der Einfluss der Deutschen Corporate Governance Kodex auf das Strafrecht
1.Allgemeines zum Deutschen Corporate Governance Kodex
2.Die Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen des Untreuetatbestandes
a)Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als taugliche Verhaltensnormen des § 266 StGB?
aa)Rechtliche Qualität des Deutschen Corporate Governance Kodex
bb)Verfassungsrechtliche Aspekte
(1)Verfassungsrecht als Prüfungsmaßstab
(2)Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
(3)Vereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz – Publizitätserfordernis
cc)Strafrechtsdogmatisches Erfordernis der Schutzzweckidentität