Читать книгу Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner - Страница 17

a) Annäherung an die Begriffe „Recht“ und „Wirklichkeit“

Оглавление

10

Die Untersuchung dieser These gestaltet sich schwierig, weil weder der Begriff des „Rechts“ noch derjenige der „Wirklichkeit“ eindeutig definiert ist, ja beide Begriffe möglicherweise nicht einmal konsensfähig definierbar sind.

Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Подняться наверх