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Messer und Waffen mit sich tragen

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Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, beim Bushcrafting in Deutschland keine Schusswaffen bei sich zu tragen, am besten auch dann nicht, wenn Sie einen Waffen- und/oder Jagdschein haben. Warum?

 Sie müssten sonst, wenn Sie übernachten, die Waffe vor unbefugtem Zugriff schützen, also eigentlich Ihren Waffenschrank dabeihaben.

 Sollten Sie Wild legal erlegen, zum Beispiel im Revier eines befreundeten Jägers, müssten Sie es vor Ort aufbrechen und zerlegen. Dann stehen Sie vor dem Problem, es kühlen und transportieren zu müssen.

 Zu Ihrem Schutz brauchen Sie keine Waffe, denn es gibt in Deutschland keine Wildtiere, vor denen Sie sich mit einer Waffe schützen müssten (oder könnten).

 Sie haben, von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, keine legale Möglichkeit und keine plausiblen Gründe, eine Schusswaffe zu tragen oder zu nutzen.

Auch eine Armbrust ist eine Schusswaffe, denn Sie speichert die Muskelenergie und besitzt einen Auslösemechanismus. Die Jagd mit der Armbrust ist in Deutschland grundsätzlich untersagt. Pfeil und Bogen gelten laut Waffenrecht nicht als Schusswaffen. Sie dürfen Pfeil und Bogen also theoretisch bei sich haben, jagen dürfen Sie damit aber nicht.

Messer dagegen gehören bei Bushcraft und Survival zur Grundausstattung. Mehr zum Thema Messer finden Sie in Kapitel 7.

Im Waffenrecht ist geregelt, welche Messer Sie legal besitzen und welche Sie in der Öffentlichkeit führen, also dabeihaben und benutzen dürfen.

Für Bushcrafting-Zwecke lässt sich das Waffenrecht relativ leicht zusammenfassen, sodass Sie kein Experte für Waffenrecht sein müssen, um das geeignete Messer zu finden:

 Feststehende (nicht klappbare) Messer dürfen Sie laut Waffenrecht im öffentlichen Raum nur führen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:Die Klingenlänge beträgt weniger als 12 Zentimeter (gemessen vom Ansatz des Griffes bis zur Klingenspitze. Es zählt die ganze Klinge, nicht nur der angeschliffene Bereich).Das Messer besitzt nur eine Schneide (das heißt, der Klingenrücken ist durchgehend ohne Schneide ausgeführt).

 Taschenmesser (Klappmesser) dürfen Sie laut Waffenrecht im öffentlichen Raum führen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:Die Klinge lässt sich entweder verriegeln (in geöffnetem Zustand) oder einhändig öffnen (beides zusammen bedeutet Führungsverbot!).Das Messer besitzt nur eine Schneide (das heißt, der Klingenrücken ist durchgehend ohne Schneide ausgeführt). Ein ganz normales, handelsübliches Taschenmesser, dessen Klinge in geöffnetem Zustand nicht einrastet oder verriegelt werden kann, dürfen Sie immer bei sich tragen.Ein Taschenmesser, das in geöffnetem Zustand eine Möglichkeit zum Feststellen der Klinge aufweist (durch Einrasten oder Verriegeln), dürfen Sie nur dann bei sich tragen, wenn es nicht einhändig geöffnet werden kann.Ob ein Messer in geschlossenem Zustand verriegelt werden kann, was bei manchen Messern möglich ist, spielt rechtlich keine Rolle.Wie viele Klingen oder sonstige Zusatzfunktionen ein Messer besitzt, ist rechtlich ebenfalls unerheblich. Einschränkungen gelten immer für alle am Messer befindlichen Klingen.Mir ist kein Messer bekannt, das eine einhändig zu öffnende Klinge ohne und eine beidhändig zu öffnende Klinge mit Verriegelung aufweist.

 Andere Messertypen: Um alle anderen Messertypen und abweichende Regeln, die dafür gelten, brauchen Sie sich hier nicht zu kümmern, denn die davon betroffenen Messer dürfen entweder nicht geführt werden oder sie sind für Bushcraft und Survival unbrauchbar (mehr dazu in Teil IV).Eine Machete ist ein Messer mit mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge und darf nicht im öffentlichen Raum geführt werden. Außerdem werden Sie in Deutschland auch keine benötigen.Beile und Äxte dürfen mitgeführt werden, sie gelten als Werkzeuge. Ausgenommen davon sind Wurfäxte, die als Waffe eingestuft werden.

Bushcraft und Survival für Dummies

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