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f) Draft Common Frame of Reference – Europäisches Vertragsrecht
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Im Rahmen der Bemühungen um ein europäisches Vertragsrecht (zurückgehend bis auf Ole Lando) hat die Kommission mit Beschluss Nr. 2010/233/EU vom 26.4.201073 eine Expertengruppe für einen gemeinsamen Referenzrahmen im Bereich des europäischen Vertragsrechts eingesetzt. Die Expertengruppe musste einen Vorschlag für einen gemeinsamen Referenzrahmen oder Draft Common Frame of Reference ausarbeiten.74 Der Vorschlag sollte sowohl das Verbraucher- als auch das Handelsrecht abdecken und „ein nicht verbindliches Paket von Grundprinzipien, Begriffsbestimmungen und Mustervorschriften [sein], das von den Gesetzgebern auf Unionsebene herangezogen werden soll, um mehr Kohärenz und Qualität im Gesetzgebungsprozess zu gewährleisten“ (Erwägungsgrund 5 des Beschlusses).75