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h) United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)

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Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europa, UNECE77) ist eine der fünf regionalen Kommissionen der Vereinten Nationen und stellt eine Organisation von 56 Staaten Europas dar, deren Ziel es ist, die flächendeckende europäische wirtschaftliche Integration zu fördern. Sie fördert dazu zwischenstaatliche Übereinkommen in unterschiedlichen Bereichen – z.B. Transport, nachhaltige Energie, Umwelt, Landwirtschaft, Handel.

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Die UNECE hat ferner zum Beispiel eine Reihe von allgemeinen Bedingungen für Verträge der metallverarbeitenden Industrie ausgearbeitet:

 – ECE 188: Allgemeine Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen;

 – ECE 188 A: Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen;

 – ECE 188 B: Zusatzbedingungen für die Überwachung der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland;

 – ECE D: Allgemeine Bedingungen für die Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland.

Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht

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