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2.2 Beleg und Belegwesen 43Merkmale eines Beleges:

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Beleg-Mindestangaben

Wie unter Tz. 25 dargestellt können Belege sowohl in Form von Fremdbelegen als auch in Form von Eigenbelegen vorliegen. Ein Beleg sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

Bezeichnung des ausstellenden Unternehmens
Art des Vorgangs (z. B. Lieferung oder Dienstleistung)
Datum des Vorgangs (z. B. Lieferung oder Materialentnahme)
Beträge (z. B. Einzelpreis, Gesamtsumme, Mehrwertsteuer, Preisnachlässe)
Unterschrift des Belegerstellers
Unterschrift des Mitarbeiters, der die Buchungsanweisung veranlasst hat
Kontierung
Datum der Erfassung in der Buchhaltung

Bei Fremdbelegen sollte zusätzlich gewährleistet sein, dass die nach § 14 UStG erforderlichen Angaben vorhanden sind.

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