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2.2 Beleg und Belegwesen 43Merkmale eines Beleges:
Оглавление Beleg-Mindestangaben
Wie unter Tz. 25 dargestellt können Belege sowohl in Form von Fremdbelegen als auch in Form von Eigenbelegen vorliegen. Ein Beleg sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
| Bezeichnung des ausstellenden Unternehmens |
| Art des Vorgangs (z. B. Lieferung oder Dienstleistung) |
| Datum des Vorgangs (z. B. Lieferung oder Materialentnahme) |
| Beträge (z. B. Einzelpreis, Gesamtsumme, Mehrwertsteuer, Preisnachlässe) |
| Unterschrift des Belegerstellers |
| Unterschrift des Mitarbeiters, der die Buchungsanweisung veranlasst hat |
| Datum der Erfassung in der Buchhaltung |
Bei Fremdbelegen sollte zusätzlich gewährleistet sein, dass die nach § 14 UStG erforderlichen Angaben vorhanden sind.