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Die gesetzlichen Regelungen der Schweiz

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Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz kein eigenständiges Handels- oder Unternehmensgesetzbuch. Stattdessen wird das Handelsrecht im Obligationenrecht geregelt.

Das Obligationenrecht, kurz OR, ist ein Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs und besteht aus fünf »Abteilungen«. In der vierten Abteilung geht es um das Handelsregister, Geschäftsfirmen sowie um die kaufmännische Buchführung.

Buchführungspflichtig sind in der Schweiz alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens 500.000 Franken erzielt haben, sowie alle Kapitalgesellschaften – unabhängig vom Umsatz. Das ist im Artikel 957 des OR geregelt. Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen: Einfache Personengesellschaften, gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit einem der Allgemeinheit dienenden Zweck sind von der Buchführungspflicht ausgenommen.

Die Grundsätze der Buchführung stehen im Artikel 957a des OR, die Aufbewahrungsfristen im Artikel 958 f. Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie Geschäfts- und Revisionsberichte müssen Sie in der Schweiz zehn Jahre aufheben. Anders als in Deutschland und Österreich ist dabei aber das Geschäftsjahr und nicht das Kalenderjahr maßgeblich.

Buchhaltung kompakt für Dummies

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