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Grundsatz der Vorsicht
ОглавлениеDie Vermögens- und Ertragslage sollte immer vorsichtig dargestellt werden. Zum Beispiel dürfen Sie Gewinne erst dann ausweisen, wenn sie auch tatsächlich realisiert sind, und nicht schon, wenn sie sich anbahnen. Das heißt »Realisationsprinzip«. Das Gegenstück dazu ist das »Imparitätsprinzip«. Anders als bei Gewinnen müssen Verluste hier bereits in den Rückstellungen ausgewiesen werden, wenn sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit abzeichnen. Wenn mehrere Wertansätze möglich sind, dürfen Vermögensgegenstände außerdem immer nur mit dem niedrigsten Wert angesetzt werden. Das nennt man »Niederstwertprinzip«.