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Bestandsaufnahme: Inventur und Inventar

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Vor den Erfolg haben die Götter sprichwörtlich den Schweiß gesetzt. Ehe man sich daranmachen kann, möglichst viele Millionen Euro mit seiner Geschäftsidee zu scheffeln, muss jeder buchführungspflichtige Selbstständige oder gewerbliche Unternehmer erst einmal eine Liste mit dem gesamten für das Unternehmen eingesetzten Hab und Gut erstellen. Diese Bestandsaufnahme nennt man Inventur.

Bei einer Inventur müssen Sie bei jedem Unternehmen die Vermögensgegenstände sowie alle Schulden in einer Liste festhalten. Man nennt diese Bestandsliste auch Inventar. Auch hier gibt es natürlich wieder Ausnahmen: Einzelkaufleute mit weniger als 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn müssen keine Inventur durchführen. Das regelt § 241a HGB.

Ein solches Inventar müssen Sie jedes Jahr erstellen. Hört sich nach einer Menge Arbeit an, ist aber oft gar nicht so schlimm.

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