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Die Rückrechnung
ОглавлениеWenn Sie die Inventur erst nach dem Bilanzstichtag machen, wird zurückgerechnet. Sollten Sie etwa erst am 15. Januar die Inventur durchführen können, müssen Sie die Wertzugänge zwischen dem 31. Dezember und dem 15. Januar abziehen und die Wertabgänge dieses Zeitraums dazuzählen. Dann kommen Sie wieder auf den Bestand zum 31. Dezember. Die Rückrechnung geht so wie in Tabelle 2.2.
Wert der Waren am Inventurstichtag 15.01. | 2.000.000 Euro |
Wertzugänge 01.01.–15.01.: | 200.000 Euro |
Wertabgänge 01.01.–15.01.: | 150.000 Euro |
Wert am Bilanzstichtag 31.12.: | 1.950.000 Euro |
Tabelle 2.2: Rückrechnung bei der zeitversetzten Inventur