Читать книгу Lizenzgebühren - Michael Groß - Страница 51
24.4 Klagerecht des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz gegenüber Patentverletzern
Оглавление105
Ausfluss des dinglichen Charakters der ausschließlichen Lizenz ist, dass deren Inhaber aus eigenem Recht gegen Patentverletzer vorgehen kann (sog. Aktivlegitimation).185 Der ausschließliche Lizenznehmer kann sowohl in Unterlassungs- als auch in Schadensersatzprozessen i.S.d. § 139 PatG aus eigenem Recht vorgehen; er kann z.B. Rechnungslegung verlangen u.Ä.186 Da die ausschließliche Lizenz auch gegenüber dem Patentinhaber wirkt, setzt sich auch der Patentinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wegen Vertrags- und Patentverletzung aus, wenn er die dem Lizenznehmer eingeräumte alleinige Nutzungsbefugnis missachtet.187 Hier hätte der Patentinhaber nur eine sog. alleinige Lizenz vergeben dürfen.188