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25.1.2.3 Berechnung des Schadens

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Soweit sowohl dem Patentinhaber als auch dem ausschließlichen Lizenznehmer ein Schaden entstanden ist, ist darauf zu achten, dass jeder nur den Ersatz des gerade ihm entstandenen Schadens fordern kann.258 Der häufig in erster Linie geschädigte Inhaber einer ausschließlichen Lizenz kann daher Ansprüche nur in Höhe seines Schadens geltend machen. Hinsichtlich der Grundsätze für die Berechnung des Schadens ist auf die obigen Ausführungen zu verweisen.259

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