Читать книгу Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht ePubliEdition - Michael Langhans - Страница 9

1.4. Wie zitiere ich richtig?

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Die Entscheidungen in diesem Buch werden immer im Originalwortlaut von mir zitiert und mit Quellenangabe versehen. Wenn ihr an das Gericht schreibt, ist es daher ratsam die Entscheidung zu benennen, ungefähr so:

Das Gericht hat die Art und Schwere der angeblichen Kindswohlgefahr nicht benannt, weshalb die Entscheidung verfassungswidrig ist (zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14 – Rn. 25).“

Damit kann und muss jeder Richter nachschlagen können und auf eure Argumentation eingehen. Den Zitiervorschlag schreibe ich direkt nach jedem Zitat hin, so dass ihr nur entsprechend abtippen müsst.

Gern könnt ihr natürlich auch zitieren:

Zitiert nach BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 - Rn. 25 in Langhans, Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“

1.5. Handbuch Kindswohlgefährdung nach § 1666 BGB und allgemeiner sozialer Dienst

Das Handbuch Kindswohlgefährdung ist eine wichtige und frei empfängliche Quelle im Internet. Zwar wendet sich dies insbesondere an Jugendamtsmitarbeiter, aber zu Wissen wie die „Gegenseite“ denkt schadet ja nicht, oder?

Ihr könnt die jeweils aktuellste Version hier downloaden:

http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm

Fachleute haben hier Informationen zusammengetragen, wann nach Stand der Wissenschaft eine Kindswohlgefährdung vorliegt, wie man diese erkennt und wie man dieser begegnen kann. Zwar ist die Sichtweise auf Mitarbeiter von Jugendämtern zugeschnitten, gleichzeitig aber kann man hieraus eine Vielzahl von Hinweisen auf deren arbeitweise und damit auch auf Fehler herauslesen. Wenn die Fragen der Abklärung einer Kindswohlgefährdung thematisiert werden, kann ich Verstöße gegen diese Ausführungen eben verwenden, um zu argumentieren, dass keine Kindswohlgefährdung besteht. Zum Beispiel führt das Buch zu Gewalt in der Erziehung, die gesetzlich verboten ist, aus, dass eben nicht jede Gewalt („Ohrfeige“ oder „Backpfeife“) eine Kindswohlgefährdung darstellt, was wissenschaftlich (!) belegt ist, gleichzeitig oft aber verkannt wird.

Das Handbuch ist daher die primäre Quelle an kostenfreien Informationen über die Arbeitsweise des Jugendamtes und zu Definitionen rund um § 1666 BGB. Diese Argumente kann man ohne Probleme auch dem Gericht entgegenhalten oder einem Sachverständigen. Heinz Kindler, der das Handbuch federführend betreut, ist ein anerkannter Fachmann. Ich habe in verschiedenen Verfahren mit ihm zusammenarbeiten müssen, fachlich weiß er rechtlich mehr als mancher Richter. Er bleibt aber ein Psychologe, der seine psychologische Meinung über rechtliche Gegebenheiten setzt. Gleichwohl ist m. E. das Handbuch fair geschrieben.

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