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Der Shoppingsender und die betrügerische Pensionistin

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Es ist quasi eine Vermögensumverteilung auf eigene Faust gewesen, die Margarethe S. begangen hat. Die 68-Jährige ist nämlich der Meinung, vom Leben benachteiligt worden zu sein. Die Pensionistin hat daher beim TV-Shoppingsender QVC eine umfangreiche Bestellung aufgegeben. Als Käufernamen verwendete sie allerdings den einer Bekannten, bezüglich der Rechnung hielt sie sich an den italienischen Literaturnobelpreisträger Dario Fo: „Bezahlt wird nicht!“ Daher muss Richter Ulrich Nachtlberger entscheiden, wie er diesen Betrug bestraft.

Ihr Motiv schildert die Unbescholtene unter Tränen. „I hob mei gonz’ Leben hoat goabeit“, sagt sie. Wegen ihres Expartners sei sie in Konkurs gewesen, offenbar ist ein geschäftliches Unternehmen gescheitert, und der Herr zog es vor, die Verbindlichkeiten auf sie abzuwälzen.

Dazu kommen Pfändungen wegen weiterer Schulden und Forderungen des Finanzamts, die ebenso noch aus dem Unternehmertum stammen. Von ihrer Pension bleiben ihr lediglich 965 Euro zum Leben. „I hob monchmoi fost nix zum Essen ghobt!“, erzählt sie. Und: „I woid ma a amoi wos leisten.“

Die Unbescholtene leistete sich einiges. Auf der Bestellliste bei QVC, einem international tätigen Konzern, der laut Eigenangaben mit 17.700 Mitarbeitern weltweit rund 7,63 Milliarden Euro Umsatz macht, stehen höchst unterschiedliche Dinge: ein Laptop, vier Garnituren Bettwäsche, ein Kinderspielzeug, drei Kleidungsstücke, vier Kosmetikprodukte und ein ziemlich hässliches weihnachtliches, leuchtendes Fensterbild. Insgesamt machte die Rechnung fast 900 Euro aus.

Die kriminelle Intelligenz von Frau S. war aber enden wollend. Bestellbetrug basiert naturgemäß darauf, den wahren Empfänger zu verschleiern. Die Angeklagte gab zwar für die Rechnung Name und Adresse ihrer Bekannten an, als Lieferadresse aber einfach ihre eigene. Die Zeugin war verständlicherweise recht überrascht, als sie plötzlich die Zahlungsaufforderung bekam, die wahre Täterin konnte dagegen wenig überraschend rasch ausgeforscht werden.

Richter Nachtlberger schafft es, der Pensionistin das Wesen einer Diversion in leicht verständlichen Worten zu erklären. „Es gibt da ein Zuckerl. Also eh alles im Rahmen des Gesetzes. Wenn Sie geständig sind und den Schaden wiedergutmachen, kann das heute auch ohne eine Verurteilung enden. Das nennt man dann Diversion, da dürfen Sie einfach ein paar Jahre nichts mehr machen.“ Frau S. nimmt das Angebot freudig und dankend an, Staatsanwältin Kristina Jahn hat ebenso wenig Einwände, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Der Taubenhasser und das Fenster zum Hof

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