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DIE OFFIZIELLE DEFINITION VON AKTIENOPTIONEN

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Die offizielle Definition einer Aktienoption, die von einer Optionsbörse stammt, ist ziemlich technisch. Eine Aktienoption ist demnach „ein Vertrag, der dem Besitzer das Recht, nicht aber die Pflicht gibt, einen bestimmten Vermögenswert (die zugrunde liegende Aktie) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bis zum Ausübungs-, Fälligkeits- beziehungsweise Verfallsdatum) zu einem festgelegten Preis (dem Ausübungspreis, Strike oder Basispreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Außerdem verpflichtet der Kontrakt den Aussteller (oder Stillhalter), die Lieferbedingungen zu erfüllen, wenn er vom Besitzer ausgeübt wird.“

Da ist es kein Wunder, dass die Menschen Optionen für kompliziert halten. Eine einfachere Definition wäre, dass eine Aktienoption „das Recht [ist], eine bestimmte Aktie innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen“. Das ist eine viel bessere Definition, aber wenn Sie immer noch verwirrt sind, machen Sie sich keine Sorgen. Nach dem Lesen dieses Kapitels werden Sie eine ziemlich gute Vorstellung davon haben, worum es sich bei Optionen handelt.

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