Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 211

e) Risikobasierte Wiederholung der Sorgfaltspflichten bei Bestandskunden, § 10 Abs. 3a GwG

Оглавление

34

Neben den vorstehend genannten Auslösern bestimmt das GwG, dass Kreditinstitute die allgemeinen Sorgfaltspflichten nicht nur bei allen Neukunden, sondern auch bei Bestandskunden zu geeigneter Zeit auf risikobasierter Grundlage erneut zu erfüllen haben.[37] Die Wiederholung der allgemeinen Sorgfaltspflichten geht im Einzelfall über die Aktualisierungsverpflichtung nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG hinaus.[38]

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Подняться наверх