Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 271
dd) Pflicht zur Ermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners
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Mit der Pflicht zur Abklärung und Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten einher geht die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen, sofern es sich beim Vertragspartner nicht um eine natürliche Person handelt, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG.