Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 303
b) Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht
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Grundsätzlich gilt: Je komplexer und intransparenter die Geschäftsbeziehung, desto weniger offensichtlich dürfte ihr Zweck sein. Art und Umfang der zu ermittelnden Informationen sollten risikobasiert ermittelt werden, basierend auf den Gegebenheiten des Einzelfalls.[149]
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Folgende (geschätzte bzw. vom Kunden bereitgestellte) Informationen können Aufschluss geben über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung:[150]
– | Anzahl der Transaktionen pro Monat |
– | Prozentsatz der Bartransaktionen |
– | Durchschnittlicher Nominalbetrag von Transaktionen |
– | Prozentsatz der Transaktionen mit Drittlandbezug |
– | Prozentsatz der Transaktionen mit Bezug zu Drittländern mit hohem Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung |