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III. Geldwäsche-Verdachtsfälle
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Werfen wir einen Blick auf die Zahlen, die die Financial Intelligence Unit Deutschland in ihrem Jahresbericht von 2018 veröffentlicht hat, um ein Gefühl für die aktuelle Lage zu bekommen.[37] Im Jahr 2016 wurden rund 46 000 Verdachtsmeldungen gem. §§ 11 und 14 GwG[38] an die FIU übermittelt, gefolgt von etwa 60 000 im Jahr 2017 und etwa 77 000 im Jahr 2018, wobei jeweils ca. 99 % des Meldeaufkommens auf den Finanzsektor entfiel. Der schon in den Vorjahren zu beobachtende exponentielle Anstieg hat sich demnach fortgesetzt. Die jährlichen Steigerungsraten betragen im Jahr 2016 ca. 40 %,[39] im Jahr 2017 ca. 31 % und im Jahr 2018 ca. 29 %. Die Verdopplungsrate erreicht daher zurzeit etwa 2–3 Jahre.
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Deutet die jeweils nach 2–3 Jahren verdoppelte Anzahl von Verdachtsmeldungen auf eine sich jeweils in 2–3 Jahren verdoppelte Geldwäschetätigkeit im Wirtschaftsleben hin oder spielen andere Faktoren eine Rolle? Hierzu lassen sich dem Bericht eine Reihe von Indizien entnehmen.
1. Kapitel Einleitung › B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle › 1. Erhöhte Meldezahlen aus dem Finanzsektor