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II. Terrorismusfinanzierung

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Die Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland verweist in ihrem Jahresbericht 2016 schon einleitend darauf, dass es von Juli bis Dezember 2016 mehr Terroranschläge mit islamistischem Hintergrund in Deutschland gegeben habe als im gesamten Jahrzehnt zuvor.[53] Diese Anschläge haben ein großes Medienecho gefunden und wurden in der Öffentlichkeit und in der Politik intensiv diskutiert. Aufgrund des medialen und polizeilichen Fokus auf das Thema wurde das Risiko, Opfer eines islamistisch-terroristischen Anschlags zu werden, von vielen Menschen ausgesprochen stark überschätzt. Wir wissen heute, ca. vier Jahre später, dass diese Welle von Anschlägen zunächst einmal vorübergehender Natur war und durch eine Welle rechtsradikalen Terrors abgelöst wurde. Dies sollte Anlass sein, den Terror durch Deutsche in den Mittelpunkt der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zu stellen.

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Der Verdachtsgrund „Terrorismusfinanzierung“ wurde über die Jahre konstant in etwa ein bis zwei Prozent der Verdachtsmeldungen angegeben. Im Jahr 2016 betraf das 784 Fälle.[54] Im Übrigen sind jedoch nur wenige Daten veröffentlicht worden. Die Zahl der Verdachtsmeldungen, die von der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ des BKA überprüft worden sind, lag in 2016 deutlich höher (1233). In 203 Fällen wurde eine Relevanz für den Bereich „Politisch Motivierte Kriminalität“ festgestellt.[55] Die Zahl der Verdachtsmeldungen mit Bezug auf Terrorismusfinanzierung oder Staatsschutz addierte sich auch im Jahr 2018 auf 6% oder 4516 Stück.[56] Ob sich dagegen im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung oder Staatsschutz aber zielführende Hinweise aus dem Verdachtsmeldewesen erkennen ließen, dazu schweigen leider die Berichte der FIU.

1. Kapitel Einleitung › D. Sicht der Institute und Fazit

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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