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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
ОглавлениеWie wir im biologischen Sinne Vater werden, ist klar. Aber was macht uns vor dem Gesetz dazu? Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass im Gesetzessinne derjenige der Vater eines Kindes ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Bei Unverheirateten besteht ohne ausdrückliche Vaterschaftsanerkennung keine offizielle Vaterschaft vor dem Gesetz. Wenn der leibliche Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann es passieren, dass der Mann aus der vorherigen Beziehung der Mutter offiziell als Vater betrachtet wird – wenn diese Beziehung eine Ehe war und nicht geschieden wurde.
Die zwei wichtigsten Schritte sind also, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Verheiratete Väter bekommen die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Unverheiratete müssen in beiden Fällen selbst aktiv werden und die Mutter muss zustimmen.
Ein Mann, der die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, bekennt sich vor dem Gesetz zu diesem Kind – und bekommt dadurch Rechte und Pflichten. Das Kind kann jetzt auch seinen Nachnamen tragen und erhält Erbansprüche. Beide Seiten sind von jetzt an verpflichtet, einander zu unterstützen: Trennt sich der Vater von der Mutter, hat das Kind einen Unterhaltsanspruch. Wird der Vater zum Pflegefall und ist das Kind volljährig, muss es seinen Vater unterstützen. Wenn der Vater sich zum Kind bekennt, bekommt er das Recht, es regelmäßig zu sehen, ein sogenanntes Umgangsrecht.
Väter können die Vaterschaft vor oder nach der Geburt beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder beim Notar anerkennen. Wenn Mutter und Vater sich nicht einig sind, kann jeder beim Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellung beantragen.
Die zweite Frage, mit der sich unverheiratete Eltern beschäftigen sollten, ist das Sorgerecht. Es beinhaltet die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, über medizinische Behandlungen zu entscheiden sowie Kita und Schule auszuwählen. Auch das »Aufenthaltsbestimmungsrecht«, also im Wesentlichen das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt, ist Teil des Sorgerechts.
Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter. Wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, können sie das auch schon vor der Geburt mit einer »gemeinsamen Sorgerechtserklärung« beim Jugendamt beantragen.
CHECKLISTE
Woche 13 bis 18
Erster Hebammentermin – kommt der Vater mit?
Geburtsvorbereitungskurs für Paare recherchieren
Falls unverheiratet: Anerkennung der Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht besprechen
Den Kreis der Menschen ausweiten, mit denen wir über unser Baby sprechen