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Vorwort

Der Titel des Buches „Deutschland ein Rechtsstaat?“ Ist das nicht zu provokant oder sogar übertrieben? In der ganzen Welt wird Deutschland von vielen als eine Krone der Rechtsstaatlichkeit bezeichnet. Ist in unserem Land nicht alles gesetzlich derart umfassend geregelt und bestimmt, dass eine solche Frage als realitätsfremd erscheinen muss?

Der Autor ist seit 1969 zugelassener Rechtsanwalt. Zunächst war er als Mitarbeiter in einer Münchner Kanzlei als Strafverteidiger tätig. Später wechselte er in einen großen Münchner Arbeitgeberverband und war hier als Justitiar und späterer Fachanwalt für Arbeitsrecht für sämtliche arbeitsrechtlichen Beratungen und Vertretungen vor den Arbeitsgerichten zuständig. Nachdem er in dieser Zeit auch noch einen Schweizer Konzern beriet, für dessen Niederlassungen in ganz Deutschland hauptsächlich Prozessvertretungen anfielen, hat er in seinen 35 Jahren aktiver Berufstätigkeit so gut wie alle Arbeits- und teilweise auch Landesarbeitsgerichte zunächst in Westdeutschland, nach der Wiedervereinigung in der gesamten Bundesrepublik kennengelernt.

Während die Strafgerichte es für absolut legitim halten, dass sich ein Strafverteidiger mit allen ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln für seinen Mandanten einsetzt, haben die Arbeitsgerichte dafür wenig Verständnis, zumal es ja zum überwiegenden Teil hauptsächlich um die Vertretung von Arbeitgebern geht.

Anlass für das Buch war zum einen die Veröffentlichung einer Reihe von Rechtswidrigkeiten, die immer mehr überhandnehmen. Dabei wird von einer Reihe von Rechtswidrigkeiten gesprochen, die unseren Rechtsstaat allmählich aushöhlen.

Für den Berufsstand der Richter sieht der Verfasser eines Buches mit der gleichen Thematik allerdings keinerlei Probleme. Für die deutschen Richter sei dies ganz allgemein kein Thema, weil sie alle mit der Gerechtigkeit im Reinen seien.

Der Richter in der deutschen Justiz ist als Organ der Rechtspflege völlig unabhängig. Dies ist gesetzlich so festgelegt, wenn es in § 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt, die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt. Das ist selbstverständlich ausdrücklich zu begrüßen. Denn der Richter darf an keinerlei Weisungen oder Anordnungen gebunden sein, sondern entscheidet ausschließlich nach seiner Auffassung, ohne von irgendeiner Seite beeinflusst werden zu können. Sei es in Zivilsachen, in Strafprozessen oder in Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, wird er den ihm vorgelegten Sachverhalt lediglich nach Gesetz und Recht beurteilen und dann seine Entscheidung treffen müssen. So ist jedenfalls die Idealvorstellung.

Die Wirklichkeit sieht oft leider anders aus. Verfahrensvorschriften werden von den Richtern häufig als hinderliche oder sogar überflüssige Regelungen angesehen. Rechtsvorschriften, die unmittelbar Einfluss auf den zu beurteilenden Sachverhalt haben, werden entweder ignoriert, einfach nicht beachtet oder willkürlich ausgelegt. In Strafprozessen, in denen es auch in Deutschland, wo die Todesstrafe zum Glück abgeschafft ist, häufig um Leben und Tod geht, werden in nachlässiger Weise Ermittlungen durchgeführt, die zu Fehlurteilen führen und den unschuldig Verurteilten seelisch, körperlich und auch finanziell buchstäblich ruinieren. Selbst obere Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht treffen Entscheidungen, die der gesetzlichen Regelung oft schlicht widersprechen.

Auch die Politik, die Verwaltung und sogar die Mitglieder des Gesetzgebungsorgans, des Parlaments, handeln häufig rechtswidrig, was die Öffentlichkeit durch Presse, Funk und Fernsehen immer wieder erfahren muss. Besonders nachhaltig erfährt der Einzelne aber häufig die Ungesetzlichkeit mit demjenigen Verfassungsorgan, das, wie bereits angesprochen, völlig unabhängig, durch niemanden beeinflussbar, eigentlich die Gesetzlichkeit schlechthin manifestieren sollte. Die Justiz. Bei kleineren Ungesetzlichkeiten können diese oft durch ein weiteres Organ der Rechtspflege, den Anwalt, verhindert oder mit legalen Mitteln wieder beseitigt werden. Was ist aber mit denjenigen Gerichtsverfahren, die ohne einen anwaltlichen Beistand durchgeführt werden, weil viele die Kosten scheuen oder leichtsinnigerweise einfach annehmen, sie seien im Recht. Wenn sich in einem solchen Fall eine rechtsunkundige Person nicht mit geeigneten Mitteln gegen Rechtswidrigkeiten wehren kann oder diese vielleicht wegen Unkenntnis gar nicht erkennt, ist sie oft auf Gedeih und Verderb dem urteilenden Gericht ausgesetzt.

In den nachfolgenden Ausführungen werden unterschiedliche Fälle geschildert. Sie sind lediglich als Beispiele gedacht, um aufzuzeigen, dass einiges in unserem Staat nicht mehr stimmt. Dabei vergeht keine Woche, in der solche Rechtswidrigkeiten geschehen, und zwar in allen drei verfassungsrechtlichen Gewalten. Man ist dann häufig machtlos, zumal auch die Gerichte dem einzelnen Bürger nicht beistehen können oder wollen.

Ist es daher nicht legitim, eine so provokante Frage wie im Titel zu stellen, die zunächst als völlig realitätsfremd erscheint? Aber selbst zahlreiche Juristen, Rechtsanwälte, aber auch bundesdeutsche Richter bekennen freimütig, ganz abgesehen von vielen Staatsbürgern, dass in unserem Rechtsstaat einiges nicht mehr stimmt.

Der Titel: „Deutschland ein Rechtsstaat?“ mit dem Untertitel: „Staatlich tolerierte Rechtswidrigkeiten in der BRD“ ist daher provokant und in dieser Form auch beabsichtigt.

Mein Dank gilt zunächst dem Verlag für die vorbildliche drucktechnische Gestaltung des Buches. Mein besonderer Dank gilt Herrn Dr. Gottfried Held, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, für die sorgfältige und kritische Durchsicht des Manuskripts.

Alling im September 2018

Nikolaus Orlop

Deutschland ein Rechtsstaat?

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