Читать книгу Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) - Norbert H. Hölscheidt - Страница 6
3. Umgang mit Haftungsrisiken („Risiko-Management“)
ОглавлениеZur Vermeidung existenzbedrohender Haftungsrisiken sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen möglich, die in einer Zusammenschau im Sinne eines „Risiko-Managements“ geplant und aufeinander abgestimmt werden sollten.
Dazu gehören insbesondere:
die Wahl einer Rechtsform mit Haftungsbeschränkung (bezogen auf die Kanzlei als Ganzes), |
die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung mit dem Mandanten (bezogen auf das einzelne Mandat) |
sowie (idealerweise zur Abdeckung der danach noch verbleibenden Haftungsrisiken)
der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckung (über die gesetzliche Mindestversicherungssumme hinaus), und zwar |
- | generell für die gesamte berufliche Tätigkeit |
- | oder als zusätzliche Absicherung im Einzelfall. |
Diese Maßnahmen einer Begrenzung von Haftungsrisiken können schon deshalb nicht jeweils isoliert betrachtet werden, weil sie einander beeinflussen. So ist nach dem Grundgedanken, dass der Mandant als Ausgleich für den Wegfall einer persönlichen oder betragsmäßig unbegrenzten Haftung den Zugriff auf eine Versicherungsleistung in angemessener Höhe erhalten soll, bei einer Haftungsbeschränkung durch Rechtsform oder durch Vereinbarung gesetzlich eine bestimmte Mindesthöhe der Versicherungsdeckung vorgeschrieben.
Die Maßnahmen zur Beschränkung der Haftung müssen unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sorgfältig umgesetzt werden. Denn wenn eine vermeintlich rechtswirksam abgeschlossene Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung tatsächlich nicht wirksam ist, der Berater im Vertrauen auf die vermeintlich wirksame Haftungsbeschränkung aber den Abschluss einer höheren Versicherungsdeckung unterlassen hat, dann können im Haftungsfall die Folgen dieses Unterlassens sehr gravierend sein.