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4. Systematik des Ausländerrechts

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Um ausländerrechtliche Sachverhalte lösen zu können, müssen Sie gewisse Vorüberlegungen treffen.

Gedankliche Vorüberlegung 1:

Der erste Schritt ist die Bestimmung der Statusgruppe des Ausländers. Denn je nachdem, welcher Gruppe die Person angehört, wählen Sie die zugehörigen Rechtsnormen.

Für Unionsbürger, EWR-Bürger, Bürger der Schweiz und Familienangehörige, die Drittstaatsangehörige sind, welche Freizügigkeit ableiten können, gelten die Bestimmungen des FreizügG/EU.

• Unionsbürger• EWR-Bürger• Schweizer• Familienangehörige (Drittstaatsangehörige)→ Zur Anwendung kommt das FreizügG/EU

Für Drittstaatsangehörige gelten bei einem geplanten Kurzaufenthalt grundsätzlich vorrangig die EUVisaVO, der SGK, das SDÜ sowie ergänzend das AufenthG und die AufenthV.

Drittstaatsangehörige→ geplanter Kurzaufenthalt→ Vorrangig kommt zur Anwendung:• EUVisaVO, SGK, SDÜ → Ergänzend:• AufenthG/AufenthV

Gedankliche Vorüberlegung 2:

Der zweite Schritt ist, dass Sie erkennen müssen, über welche Grenze der Ausländer einreisen möchte bzw. eingereist ist.

Bei einer Schengen-Außengrenze kommen (für einen Drittstaatsangehörigen) grundsätzlich folgende Rechtsnormen in Betracht:

• Vorrangig: EUVisaVO, SGK, SDÜ

• Ergänzend: AufenthG und AufenthV

Bei einer Schengen-Binnengrenze kommen für einen Drittstaatsangehörigen in Betracht:

• Vorrangig: SDÜ

• Mittelbar: SGK und EUVisaVO

• Ergänzend: AufenthG und AufenthV

Wenn Sie jetzt feststellen, dass ja immer irgendwie die gleichen Rechtsnormen in Betracht kommen, dann können wir nur sagen: „Da haben Sie vollkommen recht“. Entscheidend ist jedoch die Reihenfolge der anzuwendenden Rechtsnormen. Dazu aber später mehr.

Gedankliche Vorüberlegung 3:

Der dritte Schritt ist festzustellen, welche Art des Aufenthalts der Ausländer plant bzw. welchen Aufenthalt er gerade wahrnimmt.

Bei einem Kurzaufenthalt gelten grundsätzlich die Bestimmungen des EU- bzw. Schengen-Rechts und nur ergänzend das AufenthG und die AufenthV.

Bei einem langfristigen Aufenthalt gelten grundsätzlich die nationalen ausländerrechtlichen Normen AufenthG und AufenthV. Jedoch haben die EU- bzw. Schengen-Rechtsnormen Einfluss auf die Prüfung.

Wenn Sie diese Vorüberlegungen richtig bewertet haben, wissen Sie in der Regel, welche ausländerrechtlichen Normen auf die Person anzuwenden sind und können beginnen, die jeweiligen Voraussetzungen, die ein Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt erfüllen muss, zu prüfen.

Einsatzrecht kompakt - Ausländerrecht für die weitere Ausbildung

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