Читать книгу Einsatzrecht kompakt - Fälle zum Waffenrecht für die weitere Ausbildung - Patrick Schulz - Страница 10
E Erlaubnispflicht
ОглавлениеDer Umgang mit einigen Waffen bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnisse sind meist gesonderte Dokumente, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Umgangsform besessen werden müssen. Grundsätzlich bedarf der Umgang mit Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 WaffG) und den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 WaffG) der Erlaubnis gem. § 2 Abs. 2 WaffG i. V. m. Anl. 2 Abschn. 2 UA 1 S. 1 WaffG.
Im Umkehrschluss bedeutet dieser Grundsatz der Erlaubnispflicht, dass für Waffen im technischen Sinn (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. a WaffG) und nicht technischen Sinn (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG) keine Erlaubnis für den Umgang vorliegen muss.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Erlaubnisse zu den jeweiligen Umgangsformen überblicksartig dargestellt6.
Umgangsform | Waffe | Benötigte Erlaubnis | Rechtsgrundlage |
---|---|---|---|
Erwerb/Besitz | Schusswaffe/Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand | Waffenbesitzkarte (WBK) | § 10 Abs. 1 S. 1 WaffG |
Munition | Eintragung in WBK oder Munitions-Erwerbsschein | § 10 Abs. 3 WaffG | |
Waffe im technischen/nicht technischen Sinn | keine | – | |
Führen | Schusswaffe/Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand | Waffenschein | § 10 Abs. 4 S. 1 WaffG |
Waffe im technischen/nicht technischen Sinn | keine | – | |
Verbringen | Schusswaffe/Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand | Verbringungserlaubnis | §§ 29, 30 WaffG |
Waffe im technischen/nicht technischen Sinn | keine | – | |
Mitnahme | Schusswaffe/Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand | Mitnahmeerlaubnis oder Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) | § 32 WaffG |
Waffe im technischen/nicht technischen Sinn | keine | – | |
Schießen | Schusswaffe/Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand | Schießerlaubnis | § 10 Abs. 5 WaffG |
Waffe im technischen/nicht technischen Sinn | keine | – |
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