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Abschluss

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Nach der erfolgten Prüfung des Schemas W-U-V-E-A-KS müssen noch anschließend die verwirklichten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benannt werden. In der folgenden Tabelle werden die einschlägigsten Straftaten, die in Klausuren auftreten können9, zusammengefasst.

Straftaten
Umgang mit verbotenen Waffenvollautomatische Waffen§ 51 WaffG
Molotowcocktail und Kriegswaffen§ 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG
sonstige verbotene Waffen (Wurfstern, Butterflymesser, etc.)§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Umgang ohne ErlaubnisErwerb/Besitz/Führen von halb automatischen Kurzwaffen§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG
Erwerb/Besitz/Führen von Schusswaffen, gleichgestellten Gegenständen§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG
Erwerb/Besitz von Munition§ 52 Abs. 3 Nr. 2b WaffG
Führen entgegen § 42 Abs. 1 WaffG§ 52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG
Ordnungswidrigkeiten
Verstoß gegen Alterserfordernis§ 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG
Überlassen von nicht erlaubnispflichtigen Waffen oder Munition an Unberechtigte§ 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG
Verstoß gegen Ausweispflicht§ 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG
Verstoß gegen § 42a WaffG§ 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG

Raum für eigene Notizen:

1 im Sinne des — 2 Anl. = Anlage — 3 Abschn. = Abschnitt — 4 UA = Unterabschnitt — 5 Diese Auswahl beruht auf einer subjektiven Auswahl der Verfasser und hat keinen Anspruch auf eine vollständige Auflistung. — 6 Diese Übersicht wurde aufgrund der bisherigen Erfahrung aus Klausuren und waffenrechtlichen Fällen der Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst nach der subjektiven Einschätzung der Verfasser zusammengestellt und soll nicht alle im Waffenrecht vorhandenen Erlaubnisse darstellen. — 7 Die Betrachtung weiterer Prüfungspunkte, wie bspw. KS, bleibt an dieser Stelle der Prüfung erst einmal außen vor. — 8 Jugendliche sind Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren (vgl. § 1 Abs. 2 JGG). — 9 Die Auswahl erfolgt nach subjektiver Einschätzung der Verfasser aufgrund von Erfahrungswerten.

Einsatzrecht kompakt - Fälle zum Waffenrecht für die weitere Ausbildung

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