Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 29
4. Vollabwicklung des Schuldnervermögens als Aufgabe des Insolvenzverfahrens
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Die Einbeziehung der Inhaber von nachrangigen Forderungen und von Eigentumstiteln in das Insolvenzverfahren gestattet es, die Vollabwicklung des Schuldnervermögens als insolvenzrechtliche Aufgabe zu bewältigen. Das Verfahren übernimmt bei Gesellschaften regelmäßig zugleich die Aufgabe der gesellschaftsrechtlichen Abwicklung bis hin zur Herbeiführung der Löschungsreife und anschließenden Löschung. Für eine außergerichtliche Liquidation im Anschluss an das Insolvenzverfahren besteht dann kein Bedürfnis mehr. Im Interesse des Rechtsverkehrs wird sichergestellt, dass insolvente Gesellschaften nach Durchführung des Verfahrens in aller Regel gelöscht werden.
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Auch Inhaber nachrangiger Forderungen und Eigenkapitalgeber des Schuldners sind Beteiligte des Insolvenzverfahrens. Dies macht es erforderlich, die Forderungen in eine Rangordnung zu stellen und für die Anmeldbarkeit solcher Forderungen Vorsorge zu treffen.