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Pflichten aus Landesrecht

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Pflichten aus Landesrecht gründen insbesondere in den sogenannten Landesbauordnungen und auch den Landesdenkmalschutzgesetzen.

Landesbauordnungen werden als Verordnungen auf Bundesländerebene erlassen und enthalten im Wesentlichen Bestimmungen, die den Neu- und Umbau von Gebäuden betreffen, also nicht die Instandhaltungspflichten, sondern nur Vorschriften, die man zum Beispiel im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen einhalten muss.

Denkmalschutzgesetze. Auch die Denkmalschutzgesetze werden auf Landesebene erlassen. Hierzu gehören etwa Vorschriften zum Erhalt der Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes oder auch fortlaufende Nutzungsfestschreibungen. Die Denkmalschutzgesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind aber überall folgende Pflichten zur Gebäudeinstandhaltung festgesetzt:


Eine Elementarschadenversicherung ist in Risikogebieten nur schwer zu bekommen.

Umgehende Meldung von Schäden an der Gebäudesubstanz, wenn solche eingetreten sein sollten

Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen nur in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeit. Diese kann geahndet werden. Das geht von Ordnungsgeldern bis hin zu konkreten Bauanordnungen.

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