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Modernisierungsauflagen

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Die energetische Modernisierung von Gebäuden ist nicht nur eine freiwillige Angelegenheit, die man umsetzen kann oder auch nicht. In einigen Teilbereichen gibt es gesetzliche Auflagen zu bestimmten Nachrüstungen an Gebäuden und an der Gebäudetechnik.

Die wesentlichen Verordnungen und Gesetze in diesem Zusammenhang stammen aus der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), der Energieeinsparverordnung (EnEV, zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz GEG abgelöst.) und in Baden-Württemberg aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG, siehe www.landesrechtbw.de). Den vollständigen Wortlaut der ersten beiden Regelungen finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de. Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen aus diesen Verordnungen und Gesetzen, die im Zusammenhang mit Modernisierungen zu beachten sind, erläutert.

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