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Der Reiseplan

Kann man sich auf das Sterben vorbereiten?

Organisatorisch auf jeden Fall. Holen Sie sich eine Patientenverfügung und, ganz wichtig, füllen Sie sie auch aus. Ich kenne wirklich viele Menschen, die entweder keinerlei Niederschriften über ihre medizinischen Ansprüche in einer schweren Krankheitsphase haben oder die Patientenverfügung in die Schublade legen und denken: „Wenn es dann soweit ist, kann ich es ja immer noch ausfüllen.“ Nein, das geht dann meist leider nicht mehr.

Genauso gut können Sie sich einen Regenschirm kaufen und ihn im Laden stehen lassen, weil es ja wahrscheinlich in den nächsten Jahren keinen Regen geben wird. Ok, wenn Sie in Florida wohnen, hinkt der Vergleich mit dem Regenschirm, aber bei uns in Europa macht er wirklich Sinn. Die Engländer wissen, was ich meine…

Interessant finde ich, dass viele Menschen allerliebst ihr Auto, die Reise, das Haus, den Schadensfall und viele andere Dinge versichern. Für den definitiv absehbaren, auf jeden Fall eintretenden Moment des Todes wird jedoch nicht vorgesorgt. Sicher haben auch Sie eine ganze Menge an Versicherungen, die Sie schützen sollen? Reiserücktrittsversicherung, Brand– oder Rechtsschutzversicherung und noch viele andere mehr. Wie oft sind Sie denn von Ihrer Urlaubsreise zurückgetreten? Wann ist das letzte mal Ihr Haus abgebrannt und wie oft ziehen Sie mit Ihren Nachbarn vor Gericht, weil sich am Maschendrahtzaun ein Streit entfacht hat? Relativ selten, denke ich, oder? Wenn es aber eine ganz klare und unabwendbare, hundertprozentige Verlässlichkeit auf dieser Welt gibt, dann ist das der Tod.

Doch da überlassen viele gerne alles dem Zufall, geben die Verantwortung für ihren eigenen Körper und ihre Gesundheit an Ärzte und Betreuer ab. Die wiederum bestimmen dann im Ernstfall über Ihre Nahrung, Unterbringung, die Art der Behandlung und der medizinischen Versorgung. Ob Sie einen Schlauch in den Magen für eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bekommen oder Sie künstlich beatmet werden. Da wird der „mutmaßliche Patientenwille“ erfüllt, ganz fachmännisch und ohne jede Rücksicht auf Ihre Belange. Mutmaßlich eben. Den Ärzten ist da kein Vorwurf zu machen, denn die haben keine Ahnung, was für ein Mensch Sie waren und welche Aspekte Sie in Ihre Behandlung einfließen lassen können. Ärzte haben einen hippokratischen Eid geleistet und müssen in erster Linie Leben erhalten. Das werden sie auch versuchen. Über eventuelle Wiederbelebungsmaßnahmen können Sie nicht mehr selbst entscheiden und müssen darauf hoffen, dass alles gut geht, oder wenn nicht, Sie im schlimmsten Falle es besser nicht mehr miterleben. Vielleicht denkt einer der Verantwortlichen, dass es nicht notwendig ist, Sie mit der einen oder anderen Maßnahme zu versorgen. Oder genau anders herum, es werden noch schmerzhafte Untersuchungen und Behandlungen gemacht, weil er oder sie die zuständige Person ist und zu entscheiden hat. Sie können es dann nicht mehr…

Wenn Sie aber Gewissheit haben möchten, dass in Ihrem Sinne entschieden wird, dann müssen Sie das jetzt bestimmen, sonst begeben Sie sich vielleicht in die Obhut eines Fachidioten. Kein schöner Gedanke!

Es ist nicht wenig Zeit, che wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen.

- Lucius Annaeus Seneca -

Nehmen Sie sich Zeit, die Patientenverfügung auszufüllen. Lesen Sie alles gut durch und entscheiden Sie so, wie es nach Ihren Vorstellungen am Besten ist.*

Da gilt es viele Kreuzchen und Eintragungen zu machen. Lassen Sie sich nicht davon abhalten, alles bis ins Kleinste zu notieren. Schreiben Sie genau auf, was Ihnen wichtig ist: In welcher Position Sie am besten einschlafen, ob Sie Seiten- oder Rückenschläfer sind, welche Musik Sie am liebsten hören, wer zu Besuch kommen darf. Alles, was für Ihr Wohlbefinden wichtig ist.

Fühlen Sie sich bei geöffnetem Fenster wohler? Dann machen Sie einen entsprechenden Eintrag. Möchten Sie auf keinen Fall Zucchinisuppe serviert bekommen? Notieren Sie Ihre Vorlieben so gut wie möglich im Detail. Denken Sie daran, dass Sie sich unter Umständen nicht mehr mitteilen können und dann können Sie Ihr Süpplein nicht mehr selbst auslöffeln, sondern es wird Ihnen von fremder Hand eingegeben. Schlimmstenfalls Zucchinisuppe.

Das haben Sie wirklich nicht verdient. Wenn schon Schluss sein muss, dann bitte mit den Dingen, die Sie mögen, in der bestmöglichen Form mit allen Vorzügen.

* Gute Hinweise finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfügung

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