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KAPITULATIONSURKUNDE

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vom 28. Oktober 1870

Protokoll

Zwischen den unterzeichneten, dem Chef des Generalstabs der preußischen Armee vor Metz und dem Chef des Generalstabs der französischen Armee in Metz, alle beide mit den Vollmachten versehen von: S.k.H. (Seiner königlichen Hoheit) dem General der Kavallerie, Prinzen Friedrich Karl von Preußen, und von seiner Exzellenz, dem Oberbefehlshaber Marschall Bazaine ist nachstehende Übereinkunft abgeschlossen worden:

1. Art. Die unter Befehl des Marschalls stehende Armee ist kriegsgefangen.

2. Art. Die Festung und die Stadt Metz, mit allen Forts, dem Kriegsmaterial, den Vorräten aller Art und allem Staatseigentum wird der preußischen Armee in dem Zustand übergeben, in welchem sie sich im Augenblick der Unterzeichnung dieser Übereinkunft befinden.

Die Forts St. Quentin Plappeville, St. Julien, Quenten und St. Privat, sowie das Mazellenthor (Straße nach Straßburg) werden am Sonnabend, den 29. Oktober, mittags, den preußischen Truppen übergeben.

Um 10 Uhr morgens desselben Tages werden Artillerie- und Ingenieur- Offiziere mit einigen Unteroffizieren in die genannten Forts hineingelassen, um die Pulvermagazine in Besitz zu nehmen und etwaige Minen unschädlich zu machen.

3. Art. Die Waffen sowie das ganze Kriegsmaterial der Armee, bestehend in Fahnen, Adlern, Kanonen, Mitrailleusen, Pferden, Kriegskassen, Militärfahrzeugen, Munition usw., wird in Metz und in den Forts an eine von Herrn Marschall Bazaine eingesetzte Kommission überliefert um unmittelbar danach an preußische Kommissare übergeben zu werden.

Die unbewaffneten Truppen werden, Regimenter- und Corpsweise geordnet und in militärischer Ordnung an die Plätze geführt, welche für jedes Corps bezeichnet werden.

Die Offiziere kehren dann, allein, unter der Bedingung in das Innere des verschanzten Lagers oder nach Metz zurück, das dieselben hierdurch auf ihr Ehrenwort verpflichtet sind, Metz nicht ohne Befehl des preußischen Kommandanten zu verlassen.

Die Truppen werden dann durch ihre Unteroffiziere auf die Biwakplätze geführt.

Die Soldaten behalten ihre Tornister, Kleidungsstücke und Lagergeräte (Zelte, Decken, Kochgerätschaften, usw.)

4. Art. Alle Generale und Offiziere, sowie die Militärbeamten im Offiziersrang, welche schriftlich ihr Ehren-wort abgeben, bis zum Schluss des gegenwärtigen Krieges nicht gegen Deutschland zu kämpfen und auch auf keine andere Weise gegen seine Interessen zu handeln, werden nicht kriegsgefangen. Die Offiziere und Beamten, welche diese Bedingung annehmen, behalten ihre Waffen und ihr persönliches Eigentum.

Um den Mut anzuerkennen, den die Armee wie die Garnison während der Dauer des Feldzuges gezeigt haben, wird außerdem denjenigen Offizieren, welche die Kriegsgefangenschaft wählen, erlaubt, ihre Degen oder Säbel mit sich zu nehmen, sowie all ihr persönliches Eigentum.

5. Art. Sämtliche Militärärzte bleiben in Metz zurück, um für die Verwundeten zu sorgen; sie werden gemäß der Genfer Übereinkunft behandelt werden; dasselbe findet statt mit dem Personal der Hospitäler.

6. Art. Erörterungen über einzelne Punkte, hauptsächlich in Betreff der städtischen Interessen, sind in einer hier angeschlossenen Beilage behandelt, welche dieselbe Gültigkeit hat wie das gegenwärtige Protokoll.

7. Art. Jeder Artikel, welcher Zweifel herbeiführen könnte, wird stets zugunsten der französischen Armee ausgelegt werden.

Verhandelt in Schloss Frescaty, den 27. Oktober 1870

v. Stiehle Jarras

Der Artikel 4 basierte übrigens auf einer Proklamation des preußischen Königs. Hierzu ergänzend Winfried Leipold: Ein erstaunlicher Charakterzug gefangener französischer Offiziere: Nachdem den gefangenen Offizieren des Korps Lebrun die bekannte Proklamation König Wilhelms übersetzt war, wonach jeder französische Offizier, der sein Ehrenwort gäbe, nicht mehr in diesem Feldzug gegen Deutschland zu kämpfen, frei nach Hause zu-rückkehren könne, während diejenigen Offiziere, welche sich weigerten, dieses Ehrenwort zu geben, sofort in die Gefangenschaft nach Deutschland abzumarschieren hätten.

Das völlig Unvorhersehbare trat ein: Von den ca. 1.000 Offizieren wählten fast alle die Gefangenschaft. Lediglich etwa 80, meist Musiker und Militärbeamte im Offiziersrang, entschieden sich für die Freiheit – unter verächtlichem Zischen und Zwischenrufen als Verräter gebrandmarkt.

Marschall Bazaine hatte sich am 30. Oktober über Ars sur Moselle nach Corny begeben und sich beim Prinzen Friedrich Karl als Gefangener gemeldet. Noch am selben Tage seine Weiterreise nach Deutschland antretend, war er am 1. November in Kassel eingetroffen. Er verblieb dort bis zum Friedensschluss.


Marschall Bazaine Hochverrat

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