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Weitere Schutzziele

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Häufig werden auch noch weitere Schutzziele betrachtet. Gebräuchliche weitere Schutzziele sind Compliance, Datenschutz, Qualität, Resilienz, Verbindlichkeit oder Zuverlässigkeit.

Eine Besonderheit stellen hier die Begriffe Compliance und Datenschutz dar. Beides sind eher rechtliche Konzepte. Compliance bedeutet die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben durch ein Unternehmen oder ein Individuum. Soweit Gesetze rechtliche Vorgaben zur IT-Sicherheit machen, ist das Thema Compliance, also die Einhaltung dieser Vorgaben, unmittelbar für die Informationssicherheit relevant. In Teil II dieses Buches werden wir uns die entsprechenden Gesetze näher anschauen. Darüber hinaus gibt es Gesetze, die indirekte Vorgaben machen. So bestehen zum Beispiel gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen. Für die Dauer der Aufbewahrungspflicht muss die Informationssicherheit die Integrität und Verfügbarkeit der Unterlagen sicherstellen.

Datenschutz schützt die Betroffenen – das sind natürliche Personen – davor, dass ihre Rechte und Freiheiten durch die Verarbeitung ihrer Daten verletzt werden. Dabei macht die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO) auch Vorgaben zur Informationssicherheit, um dieses Schutzziel zu erreichen. Damit ist die Einhaltung des Datenschutzes für Unternehmen ein Aspekt der Compliance. Die konkreten technisch-organisatorischen Vorgaben, die sich aus der DS-GVO ergeben, betrachten wir im Kapitel 10 ausführlich.

Die übrigen Schutzziele lassen sich aus den drei grundlegenden Schutzzielen ableiten, sie bündeln zum Teil auch Aspekte unterschiedlicher Schutzziele.

Qualität und Zuverlässigkeit beschreiben sehr ähnliche Schutzziele. Dabei spielen sowohl Aspekte der Verfügbarkeit als auch der Integrität eine Rolle. Ein informationsverarbeitendes System ist zuverlässig und qualitativ hochwertig, wenn es nicht ausfällt (Verfügbarkeit) und die Informationen richtig sind (Integrität).

Resilienz beschreibt die Fähigkeit eines technischen Systems, bei einem Teilausfall nicht vollständig zu versagen. Robustheit, Belastbarkeit oder Widerstandsfähigkeit sind Begriffe, die »Resilienz« recht gut umschreiben. Resilienz ist auch ein spezieller Aspekt der Verfügbarkeit. Vorausschauend werden die Komponenten bei der Planung so gestaltet und dimensioniert, dass ein Teilversagen – gegebenenfalls auch nur mit verminderter Leistung – kompensiert werden kann.

Ein Automotor ist resilient, wenn er beim Ausfall einer Zündkerze mit verminderter Leistung weiter läuft. Nach dem Austausch der Zündkerze ist die volle Leistung wieder da.

Eine Fabrikhalle ist resilient, wenn Sie nach der Beschädigung eines Stützpfeilers durch einen Gabelstapler nicht einstürzt, da das Dach durch die anderen Pfeiler noch hinreichend getragen wird. Nach der Reparatur des beschädigten Pfeilers hat das Dach wieder die volle Belastbarkeit.

IT-Sicherheit für Dummies

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