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Bausteine der Informationssicherheit

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IN DIESEM KAPITEL

 Was ist ein Risiko?

 Was muss wann gemeldet werden?

 Was sind Sicherheitsstandards?

 Wie funktioniert ein Audit?

In den rechtlichen Vorgaben sowohl zur Informationssicherheit als auch zum Datenschutz finden Sie sehr ähnliche Strukturen. Sie können vier Bausteine herausarbeiten, die in den rechtlichen Vorgaben immer wieder auftauchen:

 Risikomanagement, zum Beispiel in § 8a Abs. 1 BSI-Gesetz, §§ 75b und 75c SGB V sowie Art. 25 und Art. 32 DS-GVO,

 Meldepflichten bei Vorfällen, zum Beispiel in § 8b Abs. 4 BSI-Gesetz, §§ 168 und 169 TKG, Art. 14 NIS-Richtlinie und Art. 33f DS-GVO,

 Einhaltung von Sicherheitsstandards, zum Beispiel in § 8, § 8a Abs. 2 und Abs. 5 BSI-Gesetz, §§ 75b und 75c SGB V, Art 16 NIS-Richtlinie sowie Art. 40 DS-GVO,

 Nachweis der Einhaltung durch Audits, zum Beispiel in § 8a Abs. 3 ff. BSI-Gesetz, §§ 75b und 75c SGB V, Art. 15 NIS-Richtlinie und Art. 41 f. DS-GVO.

Diese vier Bausteine werden uns auf lange Zeit begleiten und eine wichtige Basis für die Gestaltung der Informationssicherheit sein. Bei zukünftigen Novellierungen der einschlägigen Gesetze (zuletzt konnten Sie das bei der Novellierung des TKG im Jahr 2021 sehen) werden diese vier Bausteine weiter ausgebaut werden. Deshalb müssen wir uns mit ihnen im Folgenden eingehender beschäftigen.

IT-Sicherheit für Dummies

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