Читать книгу IT-Sicherheit für Dummies - Rainer W. Gerling - Страница 55

Die DS-GVO und das BDSG

Оглавление

IN DIESEM KAPITEL

 Forderungen der DS-GVO und des BDSG zur IT-Sicherheit

 Was ist Stand der Technik?

 Schutzziele des Datenschutzes

Wie Sie schon gesehen haben, verlangt die DS-GVO in Artikel 32 Abs. 1 technisch-organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik. In Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) müssen Sie »eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1« aufnehmen (Art. 30 Abs. 1 lit. g DS-GVO). Auch in den Verträgen zur »Gemeinsamen Verantwortlichkeit« (Art. 26 DS-GVO) und zur »Verarbeitung im Auftrag« (Art. 28 DS-GVO) müssen Sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festlegen. Damit Sie nicht jedes Mal von vorn beginnen müssen, sollten Sie dabei immer die gleiche Strukturierung verwenden. Wir wollen uns im Folgenden eine geeignete Strukturierung überlegen.

IT-Sicherheit für Dummies

Подняться наверх