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4.3 Stichprobe und Rekrutierung

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Bei der Auswahl der Kantone war es uns wichtig, dass diese beispielhaft für unterschiedliche Ausgestaltungsarten der SEBB in der Deutschschweiz stehen. Wir wählten für unsere Untersuchung die Kantone Aargau, Bern (deutschsprachiger Teil) und Solothurn.

Im Kanton Bern gibt es einen öffentlichen Auftrag an die Gemeinden, ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen. Damit verbunden sind verschiedene Vorgaben und Unterstützungsangebote (siehe Kapitel 2). In den Kantonen Aargau und Solothurn ist der Ausbau formal noch weniger geregelt. Im Kanton Aargau existierte zum Zeitpunkt der Planung des Forschungsprojekts keine gesetzliche Grundlage für ein Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Schulzeit, während im Kanton Solothurn die Gemeinden im Rahmen der Sozialgesetzgebung familienergänzende Betreuungsangebote fördern können (SG, 2007). Im Verlauf der Projektplanung wurde im Kanton Aargau neu das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung KiBeG (2016) eingeführt, welches die Gemeinden verpflichtet, bei Bedarf ein Angebot sicherzustellen. Für weitere Information zu den Rahmenbedingungen in den drei Kantonen siehe Kapitel 2.

Unser Ziel war, eine repräsentative Stichprobe der Einrichtungen und dessen Personals in diesen drei Kantonen zu untersuchen.

Die Grundgesamtheit für unsere Untersuchung bildeten alle Angebote der SEBB für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen der drei Kantone (Kindergarten bis Sekundarstufe I, elf Schuljahre gemäss HarmoS [2007]). Privatschulen mit ganztägigem Angebot wurden nicht untersucht, auch nicht Kindertagesstätten (Kitas), die Betreuungsplätze für Kindergartenkinder anbieten. Ausgangspunkt war eine aktuelle Liste mit allen bestehenden Angeboten in den drei Kantonen. Aus dieser Grundgesamtheit zogen wir eine geschichtete Zufallsstichprobe. Die Aufteilung erfolgte dabei nach Kantonen sowie nach Art der Einrichtungen.

Unser Ziel war es, rund 20 bis 25 Prozent der bestehenden Einrichtungen in die Stichprobe einzubeziehen, und zwar so, dass aus jeder Einrichtungsart derselbe Anteil Einheiten aufgenommen wird (proportionale Schichtung). Diese Stichprobenziehung erfolgte nach Zufallsprinzip und nach Bereitschaft der kontaktierten Leitungen, am Forschungsprojekt mitzumachen. So konnten wir insgesamt 114 Einrichtungen aus den drei Kantonen für die Teilnahme am Forschungsprojekt gewinnen (siehe Tabelle 2). Dies entspricht rund 28 Prozent aller (zum Zeitpunkt der Rekrutierung bestehenden) Einrichtungen.

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