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5.1 Art der Angebote

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Ausgangspunkt für unser Forschungsprojekt war eine Liste mit allen bestehenden Angeboten im Bereich der SEBB in den drei Kantonen Aargau, Bern und Solothurn (Stichtag 19. Januar 2017; Quelle: kinderbetreuung-schweiz.ch). Da wir von Betreuungsangeboten für Schulkinder (inklusive Kindergarten) der Volksschule ausgingen, schlossen wir Privatschulen aus (siehe auch Kapitel 4).

Im Kanton Aargau bestanden im Januar 2017 insgesamt 139 Einrichtungen für Schulkinder, davon eine öffentliche Tagesschule, 58 Mittagstische, 5 in Kitas integrierte Mittagstische, 61 Tagesstrukturen sowie 14 Tagesstrukturen in Einrichtungen, die sowohl ein Betreuungsangebot für Schulkinder als auch für Vorschulkinder (Kita) anbieten. Im Kanton Aargau trat am 1. August 2016 das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft, welches die Gemeinden «verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen» (KiBeG, 2016). Die Umsetzung sollte bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 erfolgen (siehe auch Kapitel 2 und 4). An der ersten Erhebungswelle des Projekts nahmen eine Ganztagesschule, 25 Tagesstrukturen (davon 5 Einrichtungen mit Angebot für Schulkinder als auch für Vorschulkinder) und 11 Mittagstische teil.

Im Kanton Bern sind die Gemeinden bereits seit 2008 verpflichtet, ein modular aufgebautes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder anzubieten, wenn genügend Bedarf vorhanden ist (TSV, 2008, siehe auch Kapitel 2). Im Januar 2017 gab es im deutschsprachigen Kantonsteil 208 Tagesschulen und 14 Tagesstätten (Tagis) für Schulkinder. 29 Prozent dieser Angebote nahmen an der ersten Erhebungswelle teil, das sind 61 Tagesschulangebote und 4 Tagesstätten (Tagis). Während Tagesschulangebote «in der Regel freiwillige, räumlich und organisatorisch in die Schule integrierte, pädagogische Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Förderung der Schulkinder ausserhalb der Unterrichtszeit (ohne Ferienbetreuung)» bezeichnen (ERZ, 2009, S. 10), sind Tagesstätten (Tagis) «während 52 Wochen von Montag bis Freitag meist zwischen 7.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Um möglichst konstante Gruppen zu erreichen, müssen die Tagesstätten oft mindestens an drei Tagen pro Woche besucht werden» (ebd., S. 11).

Im Kanton Solothurn gab es im Januar 2017 insgesamt 43 Einrichtungen im Bereich der SEBB: 19 Mittagstische, 9 Tagesstrukturen sowie 15 Tagesstrukturen, in denen auch ein Betreuungsangebot für Vorschulkinder (Kita) angeboten wird. Im Kanton Solothurn ist der Betrieb eines Mittagstisches nicht bewilligungspflichtig (wenn das Angebot kleiner ist als 20 Stunden pro Woche oder weniger als sechs Kinder betreut werden, ASO (o.J.), siehe auch Kapitel 2). Im Kanton Solothurn entstanden in den letzten Jahren umfassende Angebote für Schulkinder aus solchen ehemaligen Mittagstischen oder von Schulen oder Gemeinden. Einrichtungen der SEBB, die von Schulen oder Gemeinden geführt werden, sind nicht bewilligungspflichtig (siehe Kapitel Hintergrund). Von den 43 Einrichtungen der SEBB nahmen 12 an der ersten Erhebungswelle teil: 4 Mittagstische und 8 Tagesstrukturen (davon 5 mit einem Angebot für Schulkinder und für Vorschulkinder).

Arbeitsplatz Tagesschule (E-Book)

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