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VI. Kriminalstatistik

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Die praktische Bedeutung der Straftaten gegen die persönliche Freiheit ist verhältnismäßig gering. Abgeurteilt wurden im Jahr 2015 wegen

Tabelle 1:

Nötigung 8612 davon verurteilt 5550
Freiheitsberaubung 364 davon verurteilt 203
Erpr. Menschenraub und Geiselnahme 164 davon verurteilt 126

Angesichts der allgemeinen Vernachlässigung dieses Tatbestandes überraschend hoch ist der Anteil der Bedrohung mit 4261 Aburteilungen und 2852 Verurteilungen. Polizeilich gemeldet (und damit mindestens staatsanwaltschaftlich zu behandeln) waren allerdings über 140.000 Fälle. Zahlreiche Verfahren werden nach §§ 153, 153a StPO eingestellt.

Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1

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