Читать книгу Ius Publicum Europaeum - Robert Thomas - Страница 220
VI. Herausforderungen und Ausblick
Оглавление278
Nach mehr als 150 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist der Rechtsschutz gegen die Verwaltung rechtsstaatlich konsolidiert. Von allgemeinen Entwicklungen bleibt er damit nicht unberührt.
279
Michael Stolleis nennt 2013 in seinem Jubiläumsbeitrag zu 150 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit[407] als Daueraufgaben für die Verwaltungsgerichte in Deutschland die Grenzziehung zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur Gerichtsbarkeit der EU und den Umgang mit dem Spannungsverhältnis zwischen Verwaltung und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung. Friedrich Schoch sieht die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenfalls 2013 in einer schwierigen Situation und vor großen Herausforderungen[408] und belegt diese anhand der Rechtswegthematik (zunehmende Rechtswegspaltungen und Sonderzuständigkeiten, insbesondere der Zivilgerichte), der Frage des Rechtsschutzes bei Drittklagen und im Hinblick auf die Bewältigung europarechtlicher Herausforderungen.[409]
280
Die Verarbeitung des Prozesses der Europäisierung bleibt eine Daueraufgabe, daneben stellt sich die Frage nach den Einwirkungen noch umfassenderer Entwicklungen unter dem Aspekt der Internationalisierung des Rechtsschutzes gegen die Verwaltung.[410] Entwicklungen und Verläufe jenseits der deutschen Grenzen beschränken sich dabei nicht auf rechtliche Entwicklungen, sie können sich auch sehr konkret in der Realität manifestieren. Die Belastungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit infolge der Flüchtlingskrise[411] haben gezeigt, wie rasch das System durch unvorhergesehene Ereignisse sogar bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit geraten kann.[412]
281
Vielleicht sind die Herausforderungen aber noch grundsätzlicher. Noch einmal Michael Stolleis:[413] „Die technische und politische Komplexität von Großvorhaben und die damit verbundenen offenen Suchprozesse nach Lösungen lassen das traditionelle Modell der ‚Rechtsanwendung‘ (Obersatz, Untersatz, Subsumtion) veraltet erscheinen. Schließlich wird mit der vielfältigen Privatisierung öffentlicher Aufgaben auch die ehemals so klare Trennung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht zunehmend verwischt. Dahinter verbirgt sich die schrittweise Überwindung des klassischen Trennungsmodells von Staat und Gesellschaft des 19. Jahrhunderts durch den Übergang in die moderne, interventionistische Industriegesellschaft.“
282
Festzuhalten ist aber auch, dass sich der Rechtsschutz vor der Verwaltung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten in der Gesamtschau bewährt hat. Abrupte Richtungswechsel aus Anlass einer politischen Krise[414] hat es seit 1949 nicht gegeben, auch allgemeinere politische Umbrüche wie die Wiedervereinigung Deutschlands oder die europäische Integration haben letztlich keine tiefergehenden Verwerfungen verursacht. Das sind gute Voraussetzungen für bestehende und künftige Herausforderungen.
§ 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › Bibliographie