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V. Gesamtbetrachtung
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Wie gut ist der Rechtsschutz gegen die Verwaltung in der Gesamtbilanz? Eine Antwort auf diese Frage ist durchaus voraussetzungsvoll. Diskutieren lässt sich bereits, ob die Antwort auf diese Frage eine rein rechtswissenschaftliche sein kann oder nicht die empirischen Sozialwissenschaften, erforderlichenfalls in Verbundforschung mit der Rechtswissenschaft, maßgebliche Teile einer Antwort ermitteln müssten.
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Was genau als Qualitätsausweis für Rechtsschutz gegen die Verwaltung gelten könnte, ist unklar und nicht zuletzt vom jeweiligen disziplinären Standpunkt abhängig. Zu beobachten ist in der Rechtswissenschaft in Deutschland jedenfalls eine anhaltende Diskussion darüber, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit modernisiert und die Qualität der Rechtsprechung oder der richterlichen Arbeit verbessert werden müsse. Diese Diskussion ist in den institutionalisierten Zusammenkünften der Präsidenten des BVerwG und der OVGs bzw. VGHs und den Arbeitspapieren der BVerwG/OVG/VGH-Präsidentenkonferenz dokumentiert. Wiederkehrende Themen der Qualitätsdiskussion sind Dauer der Verfahren[405] bzw. der Umfang des Aktenbestands in einzelnen Dezernaten, die Entscheidungsqualität, das Auftreten des Gerichts in der mündlichen Verhandlung und die allgemeine Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten.[406]
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Diskutiert wird, inwieweit Verfahren zur Qualitätssicherung etwa aus der Wirtschaft auf die Justiz übertragen werden können und worin damit verbundene Risiken liegen. Häufig wird hierbei gewarnt, die richterliche Unabhängigkeit müsse gewahrt werden, und dass Quantität nicht gleich Qualität sei.
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Trotz aller Diskussionen um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ist der Gesamtbefund positiv. Wie immer man die Qualität von Rechtsschutz gegen die Verwaltung im Einzelnen messen und im Detail bewerten mag: Der Rechtsschutz gegen die Verwaltung funktioniert in Deutschland gut.
§ 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › VI. Herausforderungen und Ausblick