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8. Horizontale Kooperation – nationale Verwaltungsgerichte als
funktional dezentrale europäische Gerichte?
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Der horizontalen Kooperation sind zwischen den Verwaltungsgerichten auf der formalen Ebene Grenzen gesetzt.[403] Eine grenzüberschreitende Interaktion findet nichtsdestotrotz statt. Dem regelmäßigen Austausch und der Begegnung zwischen Richtern aus Frankreich und Deutschland wird vereinzelt sogar eine Bedeutung für die Annäherung der Rechtsschutzsysteme zugeschrieben.[404]
§ 129 Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland › V. Gesamtbetrachtung