Читать книгу Recht der Sozialen Medien - Rolf Schwartmann - Страница 14
4.1 Soziale Netzwerke
Оглавление14
Soziale Netzwerke sind Kommunikationsplattformen, die regelmäßig eine Registrierung voraussetzen und daher von Außenstehenden kaum oder nur beschränkt eingesehen werden können. Nutzer können dort ein Personen- oder Unternehmensprofil erstellen, um Kontakte zu anderen registrierten Personen aufzubauen oder auf digitalem Wege zu pflegen. Verknüpfungen kommen dabei durch Freundschafts- oder Kontaktanfragen zustande, die sodann entsprechend bestätigt, jedoch auch abgelehnt werden können. Die Kommunikation zwischen den untereinander verbundenen Nutzern kann dabei auf vielfältigen Wegen erfolgen. Neben der Verbreitung eigener Inhalte können solche anderer Nutzer kommentiert und an die eigenen Kontakte empfehlend weiterverbreitet werden. Ebenso können Privatnachrichten lediglich an ausgewählte Nutzer versendet werden. Auch ist im Rahmen von Chats oder Videotelefonie eine Kommunikation in Echtzeit möglich.
15
Im Hinblick auf die angesprochene Zielgruppe ist vor allem danach zu unterscheiden, welchem Zweck das soziale Netzwerk dienen soll. Am häufigsten frequentiert sind solche Netzwerke, die nicht auf einen speziellen Themenbereich begrenzt, sondern sowohl für private als auch für berufliche Zwecke genutzt werden können (z.B. Facebook, Google+ oder Werkenntwen). Daneben existieren solche Netzwerke, die vorwiegend zur Herstellung beruflicher Kontakte dienen (z.B. Xing oder LinkedIn). Ferner gibt es Plattformen, die lediglich auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sind (z.B. schülerVZ oder studiVZ).
16
Bekanntestes und erfolgreichstes Netzwerk ist bislang das 2004 von Mark Zuckerberg gegründete Facebook. Anfang 2014 wurden die Nutzerzahlen auf 27 Millionen geschätzt.[17] Auch wenn Facebook bereits als „All-in-one-Medium“ im Sinne eines Kontakt-, Informations- und Unterhaltungsportals bezeichnet wird,[18] greift die Mehrheit der Nutzer auf die Dienste des Internets auch außerhalb des sozialen Netzwerks zurück.[19]
17
Relevant ist zudem die sog. Second Screen-Nutzung sozialer Netzwerke. Bemerkenswert ist insoweit, dass die Plattformen nicht lediglich einem in sich geschlossenen Kommunikationszweck dienen, sondern darüber hinaus auch unter direktem Bezug zu parallel konsumierten Fernsehsendungen genutzt werden.[20] Dadurch gewinnt das Phänomen des sog. Social TV zunehmend an Bedeutung. Dabei können sich Nutzer vor, während oder im Anschluss an ein Fernsehformat in sozialen Netzwerken über den Inhalt des jeweiligen Programms austauschen.[21]
18
Neuere Entwicklungen gehen dahin, die vom Nutzer preisgegebenen Daten auch über die Grenzen des jeweiligen sozialen Netzwerks verwertbar zu machen. So eröffnet etwa Google über einen einzelnen Account den Zugang zu sämtlichen unternehmenseigenen Plattformen und Diensten. Auf diese Weise können beispielsweise über das soziale Netzwerk Google+ generierte Nutzerdaten zur personalisierten Suche herangezogen werden. In diesem Fall werden dem Nutzer nicht nur allgemein zugängliche, sondern auch solche Suchtreffer angezeigt, die im Zusammenhang mit seinen Netzwerkkontakten stehen.[22] Ein weiteres Beispiel für die Synchronisierung verschiedener Nutzerkonten stellt nunmehr der im Februar 2014 erfolgte Zusammenschluss von Facebook und dem Instant Messaging-Dienst WhatsApp dar.[23]