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Vorwort

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Schaut man in die Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen, dann scheint es (noch) so, als sei das Recht der Sozialen Medien im Studium nicht relevant. Das ist ein Irrtum. Wer einen Onlinedienst betreibt oder ihn durch die Mitwirkung an einem sozialen Netzwerk nutzt, kommt mit dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht, dem Persönlichkeitsrecht und dem Rundfunkrecht ebenso in Kontakt, wie mit dem Telemedienrecht, dem Jugendschutzrecht, dem Wettbewerbs- und Werberecht und gegebenenfalls auch mit dem Strafrecht. Hinzu kommen die Nutzungsbedingungen der Dienstanbieter. Für unternehmerische Belange ist daneben das Arbeitsrecht äußerst relevant.

Das Recht sozialer Medien ist nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaften bedeutsam, sondern für alle, deren Studium Onlinedienste betrifft. Insbesondere journalistische Studiengänge, aber auch Fächer im Bereich Kunst und Design, über technische Studiengänge, bis hin zu Lehramtsstudierenden sind angesprochen. Denn in Schulen dringt die Nutzung von sozialen Mediendiensten ebenso ein, wie in alle anderen Lebensbereiche.

Mit Blick auf den breitgefächerten und inhomogenen Leserkreis haben wir das Buch so juristisch wie nötig und so allgemeinverständlich wie möglich geschrieben. Um den Zugriff auf das Thema zu erleichtern, haben wir unter der Überschrift Netzblick, wo es geboten erschien, Kolumnen eingestreut, die einen Blick auch über den rechtlichen Horizont hinaus ermöglichen sollen.

Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, haben Greser & Lenz, die sonst unter anderem regelmäßig Witze für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, den Focus und die Titanic zeichnen, das Buch illustriert. Wer bislang über Internet und Medienrecht nicht lachen konnte, der kann es ja mit Hilfe dieses Bandes einmal versuchen.

Das Buch basiert auf unserem Beitrag „Rechtsfragen beim Einsatz sozialer Medien“ in Schwartmann, Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (3. Aufl. 2014).

Wir freuen uns über Anregungen und Kritik unter medienrecht@fh-koeln.de und über viele Follower von netinator_prof bei Twitter.

Köln, im März 2015

Sara Ohr, Rolf Schwartmann

Recht der Sozialen Medien

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