Читать книгу Recht der Sozialen Medien - Rolf Schwartmann - Страница 9

2.2 Chancen für Private

Оглавление

7

Dem einzelnen, nicht gewerblich handelnden Nutzer dient der Gebrauch sozialer Medien zu kommunikativen und sozialen Zwecken. Im Rahmen des Social Web kann er eine digitale Identität erschaffen (Identitätsmanagement), durch die Pflege bestehender und den Aufbau neuer Kontakte soziales Kapital bilden (Beziehungsmanagement) sowie an der kollektiven Wissensentstehung und Informationsverteilung teilhaben (Informationsmanagement).[8] Um gesellschaftlich oder politisch relevante Themen öffentlich zu machen, bedarf es nicht mehr der Befassung professionell organisierter massenmedialer Strukturen mit diesen Inhalten. Vielmehr kann der Einzelne diese Öffentlichkeit mithilfe sozialer Medien selbst herstellen.[9] Diskussionsgrundlagen bieten sich dabei nicht nur im Hinblick auf Themen von gesellschaftlich-politischer Bedeutung. Daneben besteht im Rahmen von Social Media-Diensten auch die Möglichkeit zur Spezialisierung, so dass auch individuelle Nischenthemen den jeweils interessierten Kreisen zugeführt werden können.


[Bild vergrößern]

Recht der Sozialen Medien

Подняться наверх