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Lösung zu Fall 4 – Wahlleistungsvereinbarung

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Lösung Hauptfall
Frage 1: Ansprüche des C gegen P
A. Anspruch des C gegen P auf Zahlung der 5.400 EUR aus § 630a Abs. 1 BGB
I. Wirksame Wahlleistungsvereinbarung zwischen P und K gem. § 17 KHEntgG
1. Berechnung anderer als allgemeiner Krankenhausleistungen
2. Erbringung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten
3. Unterrichtung des Patienten über Inhalte und Entgelte der Wahlleistungen
4. Hinweis auf Wahlarztkette
5. Schriftform, § 17 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KHEntgG
II. Wirksamer Arztzusatzvertrag zwischen P und C gem. § 630a BGB
1. Nichtigkeit gem. § 125 S. 1 BGB
2. Nichtigkeit gem. § 139 BGB
a) Einheitliches Rechtsgeschäft
b) Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts
c) Hypothetischer Parteiwille
d) Rechtsfolge
III. Ergebnis
B. Anspruch C gegen P auf Zahlung der 5.400 EUR aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB
I. Anwendbarkeit der GoA
II. Ergebnis
C. Anspruch des C gegen P auf Zahlung der 5.400 EUR aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
I. Etwas erlangt
II. Durch Leistung
III. Ohne Rechtsgrund
IV. Ergebnis
D. Gesamtergebnis zu Frage 1
Frage 2: Ansprüche des C gegen K
A. Anspruch des C gegen K aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 611a BGB
I. Schuldverhältnis zwischen C und K
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen
IV. Rechtsfolge
1. Schaden
2. Kausalität
3. Mitverschulden des C, § 254 BGB
V. Ergebnis
B. Anspruch des C gegen K aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB
I. Verrichtungsgehilfe
II. Rechtswidrige unerlaubte Handlung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB des Verrichtungsgehilfen
III. Keine Exkulpation
IV. Ergebnis
C. Gesamtergebnis zu Frage 2
Lösung Abwandlung
A. Ansprüche des C gegen P auf Zahlung aus § 630a Abs. 1 BGB
I. Wirksame Wahlleistungsvereinbarung zwischen P und K gem. § 17 KHEntgG
1. Wirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung
a) Berechnung anderer als allgemeine Krankenhausleistungen
b) Erbringung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten
c) Unterrichtung des Patienten über Inhalte und Entgelte der Wahlleistungen
d) Hinweis auf Wahlarztkette
e) Schriftform, § 17 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KHEntgG
2. Wirksamkeit der Vertreterklausel
II. Wirksamer Arztzusatzvertrag zwischen P und C gem. § 630a BGB
III. Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
1. Vertreterklausel innerhalb der Wahlleistungsvereinbarung
a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 305 ff. BGB
b) Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) Einbeziehungskontrolle
aa) Einbeziehung im Einzelfall
bb) Keine überraschende Klausel, § 305c Abs. 1 BGB
d) Inhaltskontrolle
aa) Eröffnung der Inhaltskontrolle
bb) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB
cc) Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB
(1) Generelle Unzulässigkeit einer Vertretung im wahlärztlichen Bereich
(2) Unzumutbarkeit der durch die konkrete Vertreterklausel bewirkten Änderung der versprochenen Leistung
(3) Zwischenergebnis
dd) Generalklausel, § 307 BGB
ee) Zwischenergebnis
2. Stellvertretungsvereinbarung zwischen P und C
a) Vorliegen von AGB
aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 305 ff. BGB
bb) Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
cc) Zwischenergebnis
b) Besondere Aufklärungspflichten aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB
c) Formerfordernis
3. Zwischenergebnis
IV. Anspruchsumfang
B. Ergebnis
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