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2. Wirksamkeit der Vertreterklausel

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Die Wirksamkeit der Vertreterklausel ist zur Entstehung des Vergütungsanspruchs zunächst unerheblich. Denn selbst im Falle einer Unwirksamkeit bleibt die Wahlleistungsvereinbarung im Übrigen wirksam, § 306 Abs. 1 BGB.

Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook

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