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Lösung zu Fall 3 – Der Scheinkassenpatient

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A. Ansprüche der Stadt S gegen T
I. Anspruch der Stadt S auf Zahlung der Behandlungskosten aus § 630a Abs. 1 BGB
1. Angebot der Stadt S auf Abschluss eines Behandlungsvertrages
2. Annahme des Angebots durch T
a) Eigene Willenserklärung der T
b) Zurechnung der Willenserklärung der M
aa) Eigene Willenserklärung
bb) Vertretungsmacht
cc) Wahrung der Offenkundigkeit
3. Zwischenergebnis
II. Ergebnis
B. Ansprüche der Stadt S gegen M
I. Anspruch der Stadt S auf Zahlung der Behandlungskosten aus § 630a Abs. 1 BGB
1. Zahlungspflicht der M auf der Grundlage von § 630a Abs. 1 BGB
a) Vertragsschluss
aa) Angebot der Stadt S auf Abschluss eines Behandlungsvertrages
bb) Annahme des Angebots durch M
cc) Ergebnis
b) Zahlungspflicht aus dem Vertrag
c) Zwischenergebnis
2. Subsidiäre Zahlungsverpflichtung aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) § 8 der Vertragsbedingungen als wirksamer Vertragsbestandteil
aa) Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 305 ff. BGB
bb) Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
cc) Einbeziehungskontrolle
(1) Einbeziehung im Einzelfall
(2) Keine überraschende Klausel, § 305c Abs. 1 BGB
dd) Inhaltskontrolle
b) Keine Anwendbarkeit durch Auslegung zu Lasten des Verwenders, § 305c Abs. 2 BGB
c) Zwischenergebnis
3. Ergänzende Vertragsauslegung
4. Zwischenergebnis
II. Anspruch der Stadt S auf Vertragsanpassung, § 313 Abs. 1 BGB
1. Anwendbarkeit des § 313 BGB
2. Vertragliches Schuldverhältnis
3. Bestehen eines gesetzlichen Versicherungsschutzes der T als Geschäftsgrundlage
4. Schwerwiegende Veränderung der Umstände, § 313 Abs. 1 BGB (Reales Element)
5. Kein Vertragsschluss bei Kenntnis (Hypothetisches Element)
6. Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag, § 313 Abs. 1 Hs. 2 BGB (Normatives Element)
7. Rechtsfolge
III. Ergebnis
C. Ansprüche der Stadt S gegen V
I. Anspruch der Stadt S auf Zahlung der Behandlungskosten aus § 630a Abs. 1 BGB
1. Vertragsschluss zwischen der Stadt S und V
2. Stellvertretung
3. § 1357 Abs. 1 BGB
a) Wirksame Ehe und kein Getrenntleben, § 1357 Abs. 1, 3 BGB
b) Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
aa) Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs
bb) Angemessenheit
c) Rechtsfolge
II. Ergebnis
Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook

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